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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehendeRadarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht es, bei ständiger Aktualisierung durch Updates Radarstellen in unmittelbarer Umgebung anzuzeigen. Unabhängig davon, ob es sich um das klassische Radarwarngerät oder eine Software handelt- ... weiter lesen
Glücklicherweise enden die meisten Verkehrsunfälle ohne schwerwiegende Personenschäden. Nichts desto Trotz enden viel Verkehrsunfälle trotzdem äußerst ärgerlich. Denn nachdem die Schuldfrage eindeutig geklärt schien, müssen sich die Geschädigten um die Schadensregulierung mit den Versicherungen bemühen. Dabei ist ein Verkehrsunfall schon lästig genug. Wenn aber dann auch noch der Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung dazu kommt fühlen sich viele Geschädigte ungerecht behandelt. Zum einen hat man schon die Unannehmlichkeiten wegen des Schadens, muss mann sich nun auch noch mit den Versicherungen herumstreiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW. Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Verkehrssicherungspflicht Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger hat sich auf einer als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hat geltend gemacht, dass die Rampe die notwendige Rutschfestigkeitsstufe besitze und der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes „Auf eigene Gefahr“ wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg: Der zur Entscheidung zuständige 1. Zivilsenat hat die ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Das Verschweigen von Vorschäden in einem Unfall-Meldeformular hat nicht zwingend zur Folge, dass ein Versicherter seinen Schutzanspruch verliert. Wird das Unternehmen bei der Bearbeitung des aktuellen Falls automatisch auf einen Vorschaden aufmerksam, kann es sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, hatte der Kläger einen wenige Monate zuvor erlittenen und vom Versicherer regulierten Schaden im neuen Formular nicht angegeben. Der Mann berief sich auf sprachliche Verständnisprobleme und auf seine Einschätzung, die Versicherung werde sowieso wissen, dass sie ihm erst vor ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Linksabbieger links überholt, trägt bei einem Unfall die Hauptschuld. Auf dieses Urteil des OLG Hamm vom 23. Februar 2006 (6 U 126/05) weisen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger hatte sich mit seinem Auto mit Anhänger links eingeordnet und den Blinker gesetzt, um zu seiner Grundstückseinfahrt zu gelangen. Während er zum Abbiegen ansetzte, begann der Beklagte, zwei Autos hinter dem Gespann, zu überholen. Es kam zu einem Zusammenstoß. Die Richter sprachen dem Kläger einen Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent des entstandenen Schadens zu. Zwar sei das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden - daher die Mithaftung des Klägers -, jedoch hatte sich der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Liegt besonders viel Herbstlaub auf einem Radweg, darf sich die Gemeinde nicht allein auf turnusmäßige Reinigungen beschränken. Kommt ein Radfahrer zu Fall, muss sie Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Dezember 2005 (AZ - 9 U 170/04) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Wenn der Radfahrer die Gefahr erkennen kann, kann ihn eine Mitschuld treffen. Der Kläger stürzt an einem Montag mit seinem Fahrrad auf einem laubbedeckten Radweg. Die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Gemeinde führt im Wochenrhythmus Kehrarbeiten durch. Aufgrund enger Kapazitäten kam sie aber am Freitag vor dem Unfall nicht ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Für Eltern minderjähriger Kinder gelten in Sachen Aufsichtspflicht zwar erhebliche Anforderungen. Diese dürfen nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken aber gerade in der Verkehrserziehung nicht überspannt werden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) berichten. Grundlage war ein Fall, bei dem ein fünfeinhalbjähriges Mädchen in Begleitung seiner Eltern auf einem Radweg zu weit links gefahren und mit einer entgegen kommenden Radfahrerin zusammengestoßen war. Diese stürzte und verletzte sich erheblich. In ihrer Schadensersatzklage machte die Frau geltend, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Gericht kam nach der ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Mietet ein Autofahrer nach einem Unfall für die Dauer der Reparaturzeit einen Pkw zu einem so genannten Unfallersatztarif statt zum günstigeren Normaltarif, ist die zuständige Haftpflichtversicherung nicht immer verpflichtet, diesen höheren Tarif zu erstatten. Dies teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06. März 2007 mit (Az.: VI ZR 36/06). Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen rund sechs Wochen, nachdem er mit diesem einen Unfall gehabt hatte, zur Reparatur gebracht. Für die Reparaturzeit mietete er ein Ersatzfahrzeug. Für Reparatur und Mietwagen musste die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ... weiter lesen
Seit dem 1.7.1996 gilt gemäß der 2. Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in der Europäischen Union der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Aber spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Kapper vom 29.4.2004 boomt das Geschäft mit dem Erwerb von EU-Führerscheinen. So vor allem in Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien. Mit dieser Entscheidung und in den darauffolgenden Entscheidungen in den Fällen Halbritter und Kremer stellte der EuGH nämlich klar, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung es verbietet, den Einsatz solcher erworbenen Führerscheine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ... weiter lesen