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Momentan werden Online-Händler abgemahnt die es unterlassen, den Käufern die Widerrufsbelehrung sowie die AGB auch in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) mitzuteilen. In diesem Zusammenhang ist ein Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 07.12.2010 erwähnenswert. Das Landgericht Leipzig hatte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (AZ 02 HK O 3582/10) darüber zu entscheiden, ob die Tatsachen, dass die Widerrufsbelehrung sowie die AGB des Antragsgegners den Käufern nicht in Textform zugingen, wettbewerbsrechtlich unzulässig und damit abmahnfähig sind.
Das Landgericht Leipzig untersagte der Antragsgegnerin im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Wege des Fernsabsatzes ... weiter lesen
Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2011 (AZ I-4 U 35/11)
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 26.05.2011 entschieden, dass ein Verstoß gegen die gesetzlichen Belehrungspflichten beim Anbieten von Waren über das Internet gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und damit abmahnfähig ist.
In dem zu entscheidenden Fall fehlte bei einem Onlineshop-Betreiber der Hinweis auf die Vertragssprache. Das Gericht entschied, dass üblicherweise alle Belehrungspflichten bei Online-Angeboten enthalten sein müssen, insbesondere auch bei Anbietern wie eBay, Amazon oder sonstigen Onlineshops. Hier muss demnach stehen: „Vertragssprache ist deutsch“.
Das Gericht stellt sich auch ... weiter lesen
Wer vom IDO e.V. eine Abmahnung erhält, ist zwar nicht glücklich, kann sich aber hinsichtlich der geringen Abmahnkosten im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen von Wettbewerbern glücklich schätzen. Doch es ist Vorsicht geboten vor einem zu schnellen Nachkommen der Forderungen, die der IDO e.V. an die Abgemahnten stellt. Wer vorschnell reagiert, zahlt später ordentlich drauf!
Wir vertreten Abgemahnte, welche mit Vertragsstrafenforderungen konfrontiert sind. Die Höhe der geltend gemachten Vertragsstrafen bewegen sich zwischen 3.000 € bis ca. 4.000 €.
Der IDO e.V. ist ein Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen. Verfolgt werden die ... weiter lesen
Für Verkäufer auf Internetplattformen wie eBay stellt sich immer wieder die Frage, ab wann diese als Unternehmer gelten, denn an einen Gewerbetreibenden sind andere Pflichten gebunden, als an einen Privatverkäufer. Fehlt die Angabe dieser Pflichten, kann eine Abmahnung wegen Wettbewerbsvertstoßes folgen. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 I BGB „eine natürliche oder juristische Person [...], die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt". Demnach liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn sie planmäßig und selbständig auf eine gewisse Dauer ausgeübt wird.
Das OLG ... weiter lesen
Wer auch als Kleinunternehmer auf eBay handelt, muss verbrauchsrechtliche Vorschriften – vor allem zu den Informations- und Belehrungspflichten – beachten.
Rechtsanwalt Levent Göktekin versendet derzeit Abmahnungen wegen angeblich begangenen Verletzungen des Wettbewerbsrechts. Die Mandantin ist ein mittelständischer Anbieter der Urlaubs- und Reiseangebote auf eBay. Abgemahnt wurde ein Kleinunternehmer, der ähnliche Produkte vertreibt.
Anlass des Schreibens ist die Verletzung von mehreren verbrauchsrechtlichen Informationspflichten durch den Shop-Betreiber. Nach §§1, 2 des Telemediengesetzes sind Marktteilnehmer verpflichtet, Informationen über den Namen, die Anschrift, die ... weiter lesen
Sie sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Ihr Wettbewerber bringt ebenfalls Elektro- bzw. Elektronikgeräte auf den Markt, ohne sich bei der EAR registrieren zu lassen?
Vertreiber dürfen die entsprechenden Geräte nicht zum Kauf anbieten, wenn sie sich nicht oder nicht ordnungsgemäß haben registrieren lassen, § 6 Abs. 2 Satz 6 ElektroG. Zuständige Registrierungsstelle ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ( www.stiftung-ear.de ). Auf der Webseite kann auch danach recherchiert werden, ob der Wettbewerber, der Elektrogeräte unter einer eigenen Marke verkauft, bei der Registrierungsstelle angemeldet ist. Ist dies nicht der Fall kann eine entsprechende Abmahnung ... weiter lesen
Häufig werben Händler mit ihren im Vergleich zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers günstigeren Preisen. Dies ist zulässig, sofern eine aktuelle unverbindliche Preisempfehlung, welche auf einer sachgerechten Berechnungsgrundlage des Herstellers beruht, tatsächlich vorliegt. Wie aber lässt sich die Werbung eines Herstellers, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen unverbindlichen Preisempfehlung bewerten? Dabei ist zwischen dem Hersteller, der alleiniger Vertreiber seiner Ware ist und demjenigen, der seine Waren zusätzlich noch von anderen Händlern vertreiben lässt, zu unterscheiden.
Ist der Hersteller Alleinvertreiber seiner Produkte, so ist die Werbung mit ... weiter lesen
Wer mit einem Prüfsiegel Werbung betreibt, sollte auch anzeigen, wo man genauere Details zum Testverfahren bzw. für die Auszeichnung herbekommt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ( Urteil vom 30.12.2014 – Az.: I-15 U 76/14 ) hat wieder einmal bestätigt, dass man bei der Werbung mit Prüfsiegeln die Fundstelle angeben muss, wo man weitere Informationen über das Prüfsiegel erhält. Die Angabe der Fundstelle sei eine „wesentliche Information“ im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Zwar ist eine Information nicht gleich „wesentlich“, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein ... weiter lesen
Wer als gewerblicher Verkäufer auf eBay tätig wird, muss verbrauchsrechtliche Vorschriften berücksichtigen. Der private Verkauf ist allerdings vom gewerblichen nicht immer einfach zu trennen, was unter Wettbewerbern immer wieder für Abmahnungen sorgt.
Die Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye (Berlin, Bremen, München) versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der PartyLite GmbH wegen angeblich begangenen Verletzungen des Wettbewerbsrechts. Die Mandantin ist Herstellerin und Vertreiberin von Kerzen und Duftprodukten. Abgemahnt wurde ein Onlineshop, der unter dem Namen „pinnixe“ auf eBay u.A. Party-Lite Waren anbietet.
Anlass des Schreibens ist der Auftritt des Abgemahnten als ... weiter lesen
Häufig wird der Streitwert missverstanden und uns erreichen panische Anrufe von Mandanten: Hilfe, ich soll 50.000,00 Euro zahlen! Aber keine Panik – so ist es nicht. Wir erklären, was es mit dem Streitwert auf sich hat und warum die Zahl so groß ist.
Gegenstandswert oder Streitwert ?
Vom Streitwert ist dann die Rede, wenn der Fall vor Gericht geht. Solange es sich noch um außergerichtliche Streitigkeiten und Briefwechsel handelt, wird vom Gegenstandswert gesprochen.
Der Sinn und Zweck beider Begriffe ist gleich: Bei dem Streit- oder Gegenstandswert handelt es sich häufig um einen Schätzwert, welcher der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren nach dem ... weiter lesen
Wer auch als Kleinunternehmer auf eBay handelt, muss verbrauchsrechtliche Vorschriften – Widerrufsrecht und Belehrungspflichten – beachten.
Die Kanzlei Jus Direkt (Berlin) versendet derzeit Abmahnungen wegen angeblich begangenen Verletzungen verbraucherrechtlicher Vorschriften. Die Mandantin ist ein mittelständischer Anbieter von Softwarelizenzen auf eBay. Abgemahnt wurde ein Kleinunternehmer, der ähnliche Produkte vertreibt.
Gemäß der Mandantin schließt der Abgemahnte das Widerrufsrecht für sog. Aktivierungsschlüssel für Verbraucher aus bzw. belehrt Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Der Abmahner verweist auf das ... weiter lesen
Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 22.04.2010
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 22.04.2010, AZ: 4 U 205/09 in seinem Urteil verkündet, dass ein kommentarloses Internetangebot bei den Käufern die Vorstellung hervorruft, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, demnach sofort verfügbar ist. In dem Fall stritten sich zwei Internethändler, welche Matratzen zum Kauf anboten darüber, dass die eine Partei Matratzen von Markenherstellern anbot, ohne diese selbst zum unverzüglichen Versandt in ihrem Vorrat zu haben. Außerdem wurde der Liefertermin nicht unmissverständlich im jeweiligen Angebot mitgeteilt. Dieses Verhalten sei wettbewerbswidrig, es ... weiter lesen