Infos zum Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Unter dem Begriff Wettbewerbsrecht werden die Komponenten des Lauterkeitsrechts, dies ist das Recht des unlauteren Wettbewerbs, und des Kartellrechts, dies ist das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, zusammengefasst. Mit der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird das Lauterkeitsrecht zusätzlich von weiteren Gesetzen, wie dem Heilmittelwerbegesetz, Preisangabenverordnung, aber auch dem Markengesetz bestimmt. Es soll die Spielregeln festlegen, nach denen Angebote hinsichtlich der angebotenen Dienstleistung aufgemacht werden sollen. So werden nicht nur die Mitbewerber, sondern auch die Verbraucher geschützt. Irreführende, vergleichende Werbung sowie unzumutbare Belästigungen fallen ebenfalls in diese Kategorie. Zum letzteren gehören nicht nur Briefkastenwerbung, Vertreterbesucher oder die direkte Ansprache auf der Straße. Das sogenannte Telefonmarketing, bestehend aus Telefon-, Fax-, Email- und SMS-Werbung sind einem gesondert behandeltem Kapitel ebenfalls dem Lauterkeitsgesetz zugehörig. Für all diese Werbearten ist zwingend eine vorherige Einwilligkeitserklärung erforderlich. Auch der Umgang mit einzelnen Rabattaktionen gestaltet sich nicht so einfach, wie sich das mancher Geschäftsmann vorstellt. Im Kartellrecht sind die Regelungen zum Vergaberecht verankert. Dieses regelt die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. Der Wettbewerb als gültige Wirtschaftssystematik als solches soll dadurch geschützt werden. Monopole sowie Absprache unter den Wettbewerbern, aber auch Zusammenschlüssen, die zur Monopolstellung eines Unternehmens führen können, aber auch Preisabsprache jeglicher Art, sollen verhindert werden. Durch diese Maßnahme wird eine wirtschaftliche Beständigkeit bewahrt. Das Kartellrecht ist sehr umfangreich und von einer Vielzahl kleiner Feinheiten durchzogen.
Ein jeder kann sich sehr leicht vorstellen, wie schnell man innerhalb des Wettbewerbsrechts gegen den einen oder anderen Paragraphen verstoßen kann. Dies zieht oft nicht nur Ärger mit den Kunden oder dem Mitbewerbern nach sich. Schnell kann es zu einer Klage kommen. Aus diesem Grunde ist es, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, unumgänglich, sich die fachliche Hilfe eines Rechtsanwaltes für Wettbewerbsrecht zu sichern. Nur ein Fachmann kann die kleinen Unterschiede innerhalb der verschiedenen Werbeformen ausmachen. So kann der Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht bereits vor der Planung einer Werbekampagne die möglichen Werbeträger sowie die Formulierung absegnen. Auch ist es dem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht ein Leichtes, bei etwaigen Beschwerden gegen eine laufende Werbung sofort die notwendigen, korrekten Schritte einzuleiten. Dies kann von der Mediation bis hin zum Obersten Landesgericht reichen. Dies ist abhängig von der Schwere des Verstoßes.