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Vier Verdächtige sind im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung festgenommen worden. Sie sollen die Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein. Die Ermittler gehen von rund 6.000 Anlegern aus, die in das vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben und nun vor dem Totalverlust ihres Geldes stehen.
Im Februar flog der mutmaßliche Schwindel mit dem Gold der BWF-Stiftung auf. Bei einer groß angelegten Razzia wurde u.a. tonnenweise Gold sichergestellt. Der Haken: Zu großen Teilen ist das Gold wahrscheinlich nicht echt. Da nutzt es den Anlegern auch nichts, dass die Finanzaufsicht BaFin der BWF-Stiftung die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über.
Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt.
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Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds schlagen die Alarmglocken. Sie werden aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Und zwar bis zum 30. November! Bevor die Anleger dieser Aufforderung nachkommen, sollten sie allerdings ihren Gesellschaftsvertrag prüfen lassen.
Ausschüttungen haben die Anleger der Euro Grundinvest schon seit einem guten Jahr nicht mehr erhalten. Das war in den Jahren zuvor noch anders. Doch diese Ausschüttungen sollen sie jetzt mit Frist bis zum 30. November zurückzahlen. Die Gründe legt dafür legt ihnen der neue Vorstand in einem Rundschreiben dar. Wie das Handelsblatt am 27. November berichtet, ist da von einer ... weiter lesen
Bei der KTG Agrar SE geht es Schlag auf Schlag – und für die Anleger reiht sich schlechte Nachricht an schlechte Nachricht. Sie drohen im Insolvenzverfahren, das am 1. September am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet wurde, praktisch leer auszugehen (Az.: 67g IN 266/16).
Wie der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bereits ankündigte, sei von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote auszugehen. Denn die KTG Agrar sei mit rund 394 Millionen Euro überschuldet und der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liege bei 391 Millionen Euro. Zwei Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben auch die KTG-Töchter Delta ... weiter lesen
Der Endspurt für den Widerruf von Darlehen läuft: Wer durch einen Darlehenswiderruf noch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren möchte, sollte jetzt handeln. Denn die Bundesregierung hat das Aus für den sog. Widerrufsjoker beschlossen.
Am 27. Januar hat das Bundeskabinett beschlossen, dass das „ewige“ Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehen zur Immobilienfinanzierung enden soll. Sollte der Bundestag zustimmen, wäre der Widerruf von Altverträgen dann nicht mehr möglich.
Bis dahin haben Verbraucher aber noch die Möglichkeit, ihre Darlehensverträge zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade im Falle länderübergreifender wirtschaftlicher Verträge innerhalb der EU stellt sich häufig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst eben diese Frage des Gerichtsstandes im Rahmen von Lieferketten zu klären. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) entschied er wohl, dass es zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich darauf ankomme, ob einer dahingehenden Klausel von allen beteiligten Parteien zugestimmt wurde. Der ... weiter lesen
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg wegen unzulässigem Verkauf von "Die-Ärzte"-Tickets
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll. Die OPM Merchandising GmbH ist für den Verkauf von Tickets für die Tournee "In the ä tonight" von der Band "Die Ärzte" verantwortlich und beauftragt.
In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgeworfen, unerlaubt Tickets für die ... weiter lesen
Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).
Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11)
Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt.
Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren.
Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach. Die Aktionäre der Manz AG dürften aufgrund dieser Berg- und Talfahrt der Manz AG besorgt sein.
Es war schon die zweite Gewinnwarnung, die die Manz AG innerhalb von vier Monaten veröffentlicht hat. Hintergrund für die negativen Nachrichten sind offenbar Probleme bei den Geschäften in Asien. Dort soll es zu Auftragsverschiebungen gekommen sein. Die Konsequenz ist, dass das Unternehmen nun nicht mehr mit einem Gewinn vor Steuern und Zinsen rechnet, sondern mit Verlusten im mittleren zweistelligen ... weiter lesen
Der polnischen Markt wird immer mehr interessant für die ausländischen Unternehmer. Wie kann man denn die Wirtschaftliche Tätigkeit oder sogar Produktion in Polen führen ? Dies ist nicht schwieriger als in Deutschland.
Die meist gewählte Form ist eine polnische GmbH also eine sp. z o.o. Zur Eröffnung ist es gut, eine fachliche Hilfe zu haben, denn es müssen viele Formalitäten beachtet werden, ohne die und das polnische Handelsregister die Firma nicht eintragen wird. Das Minimale Stammkapital beträgt 5.000 PLN also ca. 1.250 Euro. Die polnische GmbH kann auch durch eine Person gegründet werden. Dies ist zwar mehr umständlich, aber es ist möglich. Zur GmbH Gründung ... weiter lesen