VERKEHRSRECHT
180.000 Mark Schmerzensgeld für Verlust des Beins ab dem Oberschenkel
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MEININGEN (DAV). Einem 19-Jährigen, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall zahlreiche schwere Verletzungen erlitt und ein Bein vom Oberschenkel abwärts verlor, hat das Landgericht Meiningen 180.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Damit werde unter anderem berücksichtigt, dass der junge Mann durch die Unfallfolgen ?nicht mehr am Sozialverhalten Gleichaltriger? teilnehmen könne, hieß es in dem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil.
Dem 19-Jährigen, der auf einem Moped unterwegs war, hatte ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Der junge Mann schwebte tagelang in Lebensgefahr und behielt nach zahlreichen Operationen neben dem Verlust des Beins erhebliche Bewegungseinschränkungen des linken Arms zurück. Dies veränderte sein bisheriges Leben von Grund auf: ?Er musste nicht nur seine Sportarten aufgeben und sich aus dem Leben der jugendlichen Clique zurückziehen - er muss sich auch beruflich völlig neu orientieren und wird Schwierigkeiten haben, sein Leben wie ein nicht behinderter junger Mann zu meistern?, hieß es in dem Urteil.
Angesichts dessen erachteten die Richter die bislang von der Versicherung gezahlten 100.000 Mark Schmerzensgeld nicht für ausreichend und legten fast die doppelte Summe fest. Dabei sei auch die Schuld des Unfallverursachers berücksichtigt worden, der eine grobe Vorfahrtsverletzung begangen habe.
Landgericht Meiningen
Urteil vom 13. Juni 2001
Aktenzeichen 3 O 1467/00
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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