Berlin (DAV). Ein Autofahrer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich ein erwachsener Fußgänger verkehrsgerecht verhält. Der Autofahrer muss aber sofort reagieren, wenn offensichtlich ist, dass sich eine gefährliche Situation anbahnt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Rostock vom 23. September 2005 (AZ.: 8 U 88/04) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Eine 71-jährige Fußgängerin wollte außerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Straße überqueren. Sie blieb mitten auf der linken Fahrbahn stehen, obwohl es ihr ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Straße vor Erreichen des nächsten Autos zu überqueren. Ein Auto näherte sich mit etwa 80 km/h. Kurz bevor es ... weiter lesen