VERKEHRSRECHT
Änderung im Schadensersatzrecht II.: Ersatzansprüche von Insassen bei Unfällen werden
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Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Insassen von Kraftfahrzeugen. Insassen bekommen zukünftig auch dann Schadensersatz, wenn weder dem eigenen Fahrer, noch dem Unfallgegner ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Nach Auskunft der Deutschen Anwaltauskunft erhielten Fahrzeuginsassen keinen Schadensersatz, wenn beispielsweise bei einem Kreuzungsunfall nicht geklärt werden konnte, wer von den beiden Beteiligten bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren war.
Nach dem neuen Recht wird in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem der Verletzte saß, dem Insassen den Schaden ersetzen und dabei sogar Schmerzensgeld bezahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt damit im Ergebnis die Rolle einer Insassenunfallversicherung.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de