VERKEHRSRECHT
Baustellenschild fehlerhaft aufgestellt - Bauunternehmen haftet
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EILENBURG (DAV). Ein Bauunternehmen muss bei Straßenbauarbeiten seine Hinweisschilder so platzieren, dass Autofahrer nicht zu Schaden kommen. Ist ein Schild verkehrsgefährdend angebracht, haftet die Baufirma für unfallbedingte Schäden, urteilte das Amtsgericht Eilenburg in einer Entscheidung, die von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht wurde.
Das Bauunternehmen hatte im zu Grunde liegenden Fall ein Verkehrsschild so aufgestellt, dass es im oberen Teil einen Abstand von nur zehn Zentimeter und am unteren einen Abstand von 17 Zentimeter zum Fahrbahnrand aufwies. Ein Lkw-Lenker streifte beim ordnungsgemäßen Befahren seiner Fahrbahnseite das Schild und beschädigte dabei seinen Laster.
Das Gericht sprach dem Lkw-Besitzer vollen Ersatz für den Sachschaden und die Gutachterkosten zu. Die beklagte Firma habe jederzeit damit rechnen müssen, dass in dem Baustellenbereich auf einer Bundesstraße auch größere Fahrzeuge verkehren, hieß es in dem Urteil. Dass sich unmittelbar rechts neben der Fahrbahn ein Straßengraben befunden habe, könne die Beklagte nicht entlasten: Sie selbst hätte dann eine Methode finden müssen, das Schild gefahrlos aufzustellen.
Dem Kläger sei es auch nicht möglich gewesen, den Unfall zu vermeiden: Er sei ordnungsgemäß gefahren, habe angesichts des Gegenverkehrs nicht ausweichen und wegen der davor stehenden Bäume das gefährlich platzierte Schild auch nicht rechtzeitig wahrnehmen können.
Amtsgericht Eilenburg
Urteil vom 8. Januar 2002
Aktenzeichen: 2 C 5690/01
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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