MEDIZINRECHT
Biontech und Moderna haften nicht für Impfschäden
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Biontech und Moderna haften nicht für Impfschäden © Symbolgrafik:© weyo - stock.adobe.com
Düsseldorf (jur). Die Impfhersteller Biontech und Moderna haften nicht für mögliche Impfschäden durch ihre Corona-Impfstoffe. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag, 16. November 2023, drei Klagen gegen Biontech (Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22 und 3 O 60/23) und eine mit Versäumnisurteil gegen Moderna (Az.: 3 O 164/22) ab.
Die vier Klägerinnen und Kläger hatten sich im Rahmen der Corona-Impfkampagnen mit einem der auf dem Botenmolekül Messenger-RNA (mRNA) basierenden Impfstoffe von Biontech oder Moderna impfen lassen. Sie behaupten, sie hätten dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen und teils auch erhebliche Schäden erlitten, etwa Erschöpfungszustände, starke Konzentrationsstörungen, Schädigungen des Immunsystems, Atem- und Lungenprobleme, Autoimmunreaktionen und Symptome einer Herzmuskelentzündung.
Mit ihren Klagen verlangen sie Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro. Nach Angaben der Kläger-Kanzlei Rogert & Ulbrich in Düsseldorf ist das Verfahren gegen Moderna das erste bundesweit.
Nach Angaben der Kanzlei habe es zumindest bei Biontech Mängel in der Entwicklung und Produktion des Impfstoffs gegeben. Es gebe „fundierte, medizinwissenschaftlich gestützte Anhaltspunkte“ dafür, dass diese Mängel bei bestimmten Personen zu einem negativen „Nutzen-Risiko-Verhältnis“ der Impfung geführt haben können.
Das Landgericht Düsseldorf wies diesen Vortrag als unzureichend zurück. Angesichts der „wiederholten Zulassungen durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA)“ ging das Gericht vielmehr von einer „positiven Nutzen-Risiko-Bilanz“ für die Impfstoffe aus. Auch die Angaben der Hersteller zu ihren jeweiligen Impfstoffen seien nicht zu beanstanden gewesen.
Im Moderna-Fall ist gegen das Versäumnisurteil ein Einspruch möglich; dies würde dann zu einer weiteren Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf führen. In den drei Biontech-Fällen will die Kanzlei Rogert & Ulbrich – die Zustimmung der Betroffenen vorausgesetzt – das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf anrufen. Denn anders als jetzt das Landgericht Düsseldorf würden andere Landgerichte Sachverständige mit einem Gutachten zum jeweiligen Nutzen-Risiko-Verhältnis in Auftrag geben. Nach eigenen Angaben vertritt die Kanzlei derzeit 2.220 Mandantinnen und Mandanten wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden durch mRNA-Coronaimpfungen.
Bei empfohlenen Impfungen ist auch eine staatliche Impfopferentschädigung möglich. Hierüber hatte das Landgericht nicht zu entscheiden, zuständig wären die Sozialgerichte.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock