Hamm (jur). Wenn während eines Krankenhausaufenthalts eine sogenannte MRSA-Infektion mit multiresistenten Keimen auftritt, muss im Streitfall der Patient nachweisen, dass hierfür das Krankenhaus verantwortlich ist. Selbst wenn zeitgleich vier weitere Patienten erkranken, kehrt sich die Beweislast nicht zulasten der Klinik um, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 15. Mai 2015, bekanntgegebenen entschied (Az.: 26 U 125/13).
Die damals 46-jährige Klägerin aus Lippetal wurde Ende 2009 wegen eines Darmtumors in einem Krankenhaus in Soest operiert. An der Einstichstelle eines während der Operation eingesetzten Katheters entstand ein Abszess, der sich entzündete. Die Patientin wurde ... weiter lesen