Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten medizingeschädigte Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und helfen ihnen, ihre Schmerzensgeld- und ... weiter lesen