Düsseldorf (jur). Die Impfhersteller Biontech und Moderna haften nicht für mögliche Impfschäden durch ihre Corona-Impfstoffe. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag, 16. November 2023, drei Klagen gegen Biontech (Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22 und 3 O 60/23) und eine mit Versäumnisurteil gegen Moderna (Az.: 3 O 164/22) ab.
Die vier Klägerinnen und Kläger hatten sich im Rahmen der Corona-Impfkampagnen mit einem der auf dem Botenmolekül Messenger-RNA (mRNA) basierenden Impfstoffe von Biontech oder Moderna impfen lassen. Sie behaupten, sie hätten dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen und teils auch erhebliche Schäden erlitten, etwa Erschöpfungszustände, starke Konzentrationsstörungen, Schädigungen des Immunsystems, ... weiter lesen