Infos zum Rechtsanwalt für Medizinrecht
Das Medizinrecht regelt die rechtliche Beziehung, die zwischen Arzt und Patient aufgrund des Behandlungsvertrages entsteht. Ebenso wird die rechtliche Beziehung zwischen den Ärzten untereinander, etwa wenn Ärzte mehrerer Fachrichtungen einen Patienten zeitgleich behandeln, in korrekte Bahnen geleitet. Das letzte Standbein des Medizinrechtes ist die Überwachung der Ausübung der Meldepflicht der Ärzte bei melde-, aber auch anzeigepflichtigen Krankheiten. Des Weiteren wird mit dem Medizinrecht die Grundlage für die Abrechnung, die Gebührenverordnung sowie das Überprüfungsorgan der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) gesetzt.
Der Schwerpunkt liegt natürlich auf der Beziehung zwischen Arzt und Patient. Auch in diesem Tätigkeitsbereich werden Fehler gemacht, was durch die menschliche Natur bedingt ist. Folgende Fehlerpotentiale sind vorhanden:
2. Aufklärungsfehler
3. Dokumentationsfehler
Behandlungsfehler entstehen, wenn etwa eine erfolgversprechende Therapiemöglichkeit ausgeschlagen wurde, weil sie als zu teuer erachtet wurde oder der behandelnde Arzt sie nicht präferiert hat. Auch wenn der Patient während seiner Behandlungen den Eindruck erhält, dass er nicht kompetent therapiert wird. Auch durch die Betreuung der Schwestern, auch wenn sie gemäß Anweisungen der Ärzte handeln, können Behandlungsfehler entstehen. Vor einem Eingriff, speziell bei größeren Operationen oder langwierigen, pharmazeutischen Therapien, kommt es grundsätzlich zu einem Aufklärungsgespräch, bei dem die Risiken, sowohl des Eingriffes selber als auch der Medikation und der Anästhesie, verständlich erklärt werden. Ebenso wird abgeklärt, ob bereits Unverträglichkeiten für bestimmte Medikamente oder generelle Allergien, die es zu beachten gilt, bestehen. Kommt es innerhalb dieses Gespräches zu Versäumnissen von Seiten des Arztes, können diese später vom Patienten geahndet werden.
Fehler bei der Dokumentation entstehen, wenn nicht alle Medikationen oder Verträglichkeiten in die Patientenakte aufgenommen werden. Da alle Ereignisse, die mit einer Behandlung in Zusammenhang stehen, aufzunehmen sind, egal ob es sich dabei um Besserung oder Verschlechterung der Beschwerden oder Komplikationen handelt, gehören sie, auch wenn sie nur bedingt in den Bereich des Behandlungsfehlers reichen können, zu einer lückenlosen Dokumentation dazu. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Beteiligten des Pflegepersonals sowie der Ärzteschaft stets über den aktuellen Behandlungs- und Genesungsstand informiert sind.
Der Rechtsanwalt für Medizinrecht hat einen umfangreichen Bereich ausgewählt, in dessen Rahmen er seinen Mandanten hilfreich zur Seite stehen möchte. Gute Kenntnisse über das Arzthaftungsrecht, das Krankenkassenversicherungsrecht sowie über Schadenersatz und Schmerzensgeld sind ebenfalls notwendig, da der gesamte Bereich vom Rechtsanwalt für Medizinrecht fachübergreifend bearbeitet werden muss. Je nach Sachlage sollte bei der Auswahl eines Anwalts für Medizinrecht darauf geachtet werden, dass er mit dem gegebenen rechtlichen Problembereich, wenn möglich, besonders vertraut ist wie z.B.: Kunstfehler, Kosmetikrecht, Pharmarecht, Reha oder auch Patientenrecht.