VERKEHRSRECHT
Düsseldorfer drohen Fahrverbote für Diesel-Autos
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Düsseldorf (jur). Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den für die Landeshauptstadt geltenden Luftreinhalteplan 2013 nachbessern. Da insbesondere Dieselfahrzeuge besonders stark die Luftverschmutzung in Düsseldorf mit Schwefeldioxid verursachen, müssen in dem zu überarbeitenden Luftreinhalteplan auch Fahrverbote für Diesel-Autos „ernstlich“ geprüft werden, urteilte am Dienstag, 13. September 2016, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 3 K 7695/15). Damit konnte die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage einen vollen Erfolg verbuchen.
Seit 2010 gilt in Düsseldorf für Schwefeldioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Umweltschützer rügten, dass trotz der von der Bezirksregierung Düsseldorf erarbeiteten Luftreinhaltepläne von 2008 und 2013 der Grenzwert seit Jahren überschritten werde.
Dies stellte auch das Verwaltungsgericht fest. Trotz zahlreicher Maßnahme wie beispielsweise die Einrichtung der „Grünen Umweltzone“ in Düsseldorf habe der Schwefeldioxid-Wert 2015 immer noch bei 59 Mikrogramm pro Kubikmeter gelegen. Der Staat sei aber zum Schutz der Gesundheit der Bürger verpflichtet. Daher müsse auch schnellstmöglich der Grenzwert eingehalten werden.
Dem werde der aktuelle Luftreinhalteplan wegen des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen an der Luftverschmutzung nicht mehr gerecht. Die Düsseldorfer Richter gaben der Bezirksregierung als „Hausaufgaben“ auf, binnen eines Jahres den Luftreinhalteplan nachzubessern.
Dabei müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geprüft und abgewogen werden. Es sei dabei nicht zwingend erforderlich, dass zuvor auf Bundesebene die „Blaue Plakette“ eingeführt wird. Das Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht biete auch heute bereits eine Grundlage für Fahrverbote.
Das Bundesumweltministerium hatte die Einführung der „Blauen Plakette“ am 9. August 2016 erst einmal gestoppt. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kommunen „Blaue Umweltzonen“ festlegen können, in die nur Dieselfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer „Blauen Plakette“ fahren dürfen.
„Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten, ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten“, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster und auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Die Sprungrevision unter Umgehung des OVG ist möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
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