INKASSO/FORDERUNGSEINZUG
Effektives Inkasso durch einen Anwalt in Polen
Autor: Andreas Martin - Prawnik zagraniczny
- Effektives Inkasso in Polen
- Außergerichtliches Inkasso in Polen
- Einschaltung eines deutschen Rechtsanwalts beim Forderungseinzug in Polen
- Aufforderungsschreiben/Inkasso durch polnischen Rechtsanwalt
- Kosten für die Beauftragung eines Anwalts in Polen bei Inkasso
- Häufiger sofortige Klage in Polen
- Gerichtliche Durchsetzung/Inkasso von Forderungen in Polen
- Vertragsunterlagen
- Gerichtskosten in Polen
- Vorteile des Gerichtsverfahrens in Polen
- Anwaltskosten im Gerichtsverfahren in Polen
- Zwangsvollstreckung in Polen
- Kosten des Gerichtvollziehers in Polen
Effektives Inkasso in Polen
Der Handelsverkehr zwischen Deutschen und Polen nimmt stetig zu. Notwendigerweise steigen von daher auch die Fälle des Inkasso in Polen , nämlich, dass deutsche Firmen Forderungen gegen polnische Firmen haben und diese Forderung möglichst effektiv durchsetzen wollen. Dabei ist zu unterscheiden, in welchem "zeitlichen Abschnitt" sich der jeweilige Fall befindet. Nicht selten werden bei der Durchsetzung von Forderungen gegen polnische Schuldner von den deutschen Gläubigern Fehler begangen, die später bei der Vollstreckung in Polen nicht mehr zu korrigieren sind.. Der nachfolgende Beitrag soll die Grundsätze für das effektive Beitreiben von Forderungen in Polen darstellen.
Außergerichtliches Inkasso in Polen
Zunächst wird man versuchen im außergerichtlichen Bereich die Forderung beizutreiben. Häufig ist es so, dass deutsche Firmen zunächst selbst versuchen, durch mehrere Anschreiben den polnischen Vertragspartner dazu zu bewegen, dass er eine entsprechende Zahlung vornimmt. In vielen Fällen bringt dies aber nicht sehr viel, zumindest dann nicht, wenn der polnische Geschäftspartner nicht auf eine weitere Zusammenarbeit angewiesen ist. Auch in Polen weiß man, dass der Einzug von Forderungen im Ausland für deutsche Firmen nicht ganz einfach ist, da viele deutsche Firmen den Gang zum polnischen Rechtsanwalt scheuen.
Oft ist es auch so, dass der polnische Geschäftspartner auf Schreiben überhaupt nicht mehr reagiert. Er ist dann faktisch für die deutsche Firma nicht mehr erreichbar. Diese „Taktik“ findet man in Polen nicht selten. Auch in Deutschland ist dies nicht unbekannt.
Eine andere Taktik besteht darin, dass man die "baldige Zahlung" ankündigt und mehrfach versichert bald zahlen zu können.
Durch lange Korrespondenz oder immer wieder aufs Neue einräumen von Zahlungsfristen wird häufig wertvolle Zeit verschenkt.
Der Schuldner stellt sich darauf ein, dass sobald kein Titel gegen ihn vorliegen wird und hat alle Zeit die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass ein späterer Titel nicht mehr erfolgreich vollstreckt werden kann.
Einschaltung eines deutschen Rechtsanwalts beim Forderungseinzug in Polen
Der zweite Schritt für die deutsche Firma ist dann meistens der Gang zum deutschen Rechtsanwalt. Dieser schreibt dann ebenfalls den polnischen Schuldner an, allerdings auf deutsch oder er lässt sich durch einen Dolmetscher das Schreiben übersetzen. Auch in vielen Fällen führt dies nicht zum Erfolg, da der polnische Schuldner natürlich sieht, dass hier auf einem deutschen Anwaltsbriefkopf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben gefertigt wurde und das Problem für die deutsche Firma eine Forderung in Polen durchzusetzen mit den entsprechenden Hürden, nach wie vor besteht.
Auch diesen Schritt kann man sich sparen, zumindest dann, wenn man ohnehin nur in Polen die Forderung einklagen kann (Gerichtsstand Polen).
Aufforderungsschreiben/Inkasso durch polnischen Rechtsanwalt
Zu uns kommen dann die Mandanten, die bereits selbst Schreiben an den Schuldner geschickt haben und oft auch zuvor ohne Erfolg durch den eigenen Anwalt in Deutschland versucht haben mit dem Schuldner Kontakt aufzunehmen und diesen zur Zahlung zu bewegen. In der Regel wird dann überprüft, inwieweit hier die Forderung noch durchsetzbar ist, insbesondere ob Verjährungsvorschriften oder berechtigte Einwende einer effektiven Durchsetzung entgegenstehen und welche Informationen zum Schuldner (auch Rechtsform etc) vorliegen.
Ein außergerichtliches Anschreiben an den Schuldner durch einen Rechtsanwalt in Polen, mit polnischem Anwaltsbriefkopf ist für den Schuldner schon etwas „bedrohlicher“. Der Schuldner weiß nun, dass die deutsche Firma hier den ersten Schritt zur Forderungsdurchsetzung in Polen bereits unternommen hat und einen polnischen Anwalt beauftragt hat.
Ob ein solches Anschreiben Sinn macht, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere vor allem vom Zeitdruck und von den bisherigen (möglichen zukünftig gewollten Geschäftsbeziehungen) und von der Höhe der Forderung. Wenn klar ist, dass der Schuldner die Forderung ohnehin nicht bezahlen kann oder will, ist meist die sofortige Klage die bessere Alternative.
Kosten für die Beauftragung eines Anwalts in Polen bei Inkasso
In der Regel – meist abhängig vom Gegenstandswert – mit den deutschen Mandanten eine Vereinbarung über die Gebühren pauschal oder auf Stundenhonorarbasis für die Forderungsdurchsetzung im außergerichtlichen Bereich in Polen treffen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich in Polen (nach polnischem Recht) grundsätzlich kein erstattungsfähiger Schaden (auch nicht bei Zahlungsverzug) sind. Das heißt, egal wie der Fall in dieser Phase ausgeht, der deutsche Mandant wird immer die Anwaltskosten des polnischen Rechtsanwalts, also unsere Kosten zu tragen haben. Darauf weisen wir natürlich bei der Beauftragung hin.
Häufiger sofortige Klage in Polen
Dies führt z. B. in Polen dazu, dass viel mehr Verfahren gerichtlich geführt werden und im außergerichtlichen Bereich oft polnische Mandanten den Anwalt gar nicht beauftragen. Nicht selten wollen dann auch deutsche Mandanten, was nachvollziehbar ist, den Gerichtsweg in Polen bestreiten, wobei hier in Bezug auf die polnische Justiz auf deutscher Seite oft Vorbehalte bestehen, die aber in der Regel nicht berechtigt sind.
Zahlt der polnische Schuldner nicht umgehend, bleibt im Endeffekt nur der Gang vors Gericht.
Gerichtliche Durchsetzung/Inkasso von Forderungen in Polen
Wenn klar ist, dass im außergerichtlichen Bereich hier nichts zu erreichen ist, und die deutsche Firma auch gleich den Gang zum Gericht will, wäre zunächst erst einmal zu prüfen, vor welchem Gericht zu klagen ist (in Polen oder in Deutschland oder Wahlgerichtsstand). Keinesfalls ist es so, dass wenn der Schuldner in Polen sitzt, automatisch polnische Gerichte hier international zuständig sind. Ob eine solche internationale Zuständigkeit besteht und nicht ggf. vielleicht sogar in Deutschland zu klagen ist, wird entsprechend von uns geprüft. Wenn es eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung gibt, die ausschließlich als Gerichtsstand Deutschland bzw. deutsche Gerichte bestimmt, dann ist eine Klage in Polen nicht möglich. Nicht selten wird keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien geschlossen, dann bestimmt sich die internationale Zuständigkeit in der Regel nach der EuGVVO.
Vertragsunterlagen
Wenn in Polen geklagt werden kann, von daher ist auch immer notwendig entsprechende Vertragsunterlagen schon frühzeitig vor der Beauftragung uns übersandt werden, wird die entsprechende Klage in der Kanzlei vorbereitet. Sog. "Bilderbuchverträge", die sorgfältig die Vertragspflichten regeln, gibt es meist nur bei großen Aufträgen. In vielen anderen Fällen liegt meist nur eine Bestellung und eine kurze Auftragsbestätigung, meist noch ohne wirksame Einbeziehung der eigenen AGB vor (Erfordernis wenigstens "Halbschriftlichkeit" nach Art. 25 EuGVVO).
Es ist darüber hinaus zu überlegen, ob ggf. auch eine Sicherung der Forderung (ähnlich wie in Deutschland der Arrest, allerdings mit weitergehenden Möglichkeiten) gleichzeitig hier mit der Klage eingereicht wird. Die Überprüfung der finanziellen Verhältnisse der Gegenseite ist in Polen recht schwierig.
Gerichtskosten in Polen
Auch in Polen sind Gerichtskosten (5 % der Hauptforderung) zu zahlen, allerdings sind die Gerichtskosten in der Höhe nicht gekappt. Das heißt, dass bei sehr hohen Streitwerten die Gerichtskosten in Polen höher sind als in Deutschland.
Vorteile des Gerichtsverfahrens in Polen
Die Vorteile eines Gerichtsverfahrens in Polen bestehen darin, dass die polnischen Anwälte später sofort einen Titel für die Vollstreckung haben und ggf. auch einen Arrest in Polen bei Gericht beantragen können, um die Forderung zu sichern.
Ein Problem was häufig besteht, wenn in Deutschland eine Forderung gegen einen polnischen Schuldner geltend gemacht wird, ist das, dass der Schuldner nicht richtig bezeichnet wird. Hier werden oft Fehler beim Inkasso in Polen gemacht.
In Deutschland kennt man eben nicht die einzelnen Rechtsformen in Polen und nicht selten wird in Deutschland die polnische GbR verklagt, die in Polen überhaupt nicht rechtsfähig ist. Ein solcher Titel gegen eine GbR in Polen ist nichts wert, denn aus diesem kann man nicht vollstrecken. Fehler bei der Bezeichnung des polnischen Schuldners sind in Polen schwer zu korrigieren. Wenn also in Deutschland ein Titel gegen einen polnischen Schuldner erwirkt wird und der Schuldner ist nicht richtig bezeichnet worden, dann ist das Geld für das Verfahren umsonst ausgegeben worden, denn eine Vollstreckung in Polen ist dann unter Umständen nicht möglich.
Anwaltskosten im Gerichtsverfahren in Polen
Die Anwaltskosten in Polen sind im Gerichtsverfahren zum Teil erstattungsfähig. Das heißt auch hier besteht das Problem, dass die deutsche Firma auf einen Teil ihrer Kosten sitzen bleibt. Trotzdem ist das Verfahren in Polen oft sinnvoll, denn es nützt nichts, wenn man in Deutschland eine theoretische Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten und Gerichtskosten hat, den Titel aber nicht vernünftig effektiv im Wege der Zwangsvollstreckung in Polen durchsetzen kann.
Zwangsvollstreckung in Polen
Wenn der Titel erstritten ist und dieser rechtskräftig ist, dass ist eben die Zwangsvollstreckung hier in Polen möglich. In der Regel läuft diese so ab, dass der Rechtsanwalt nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Anders als in Deutschland läuft die Zwangsvollstreckung nicht über das Gericht, sondern direkt immer über den Gerichtsvollzieher, der frei wählbar ist, mit Ausnahme bei der Vollstreckung in Grundstücken, hier ist der Gerichtsvollzieher zuständig im Bezirk des belegenden Grundstückes.
Kosten des Gerichtvollziehers in Polen
Die Kosten des Gerichtsvollziehers sind in Polen in Form einer Erfolgsbeteiligung geregelt. In der Regel ist es so, dass der polnische Gerichtsvollzieher von daher ein Interesse auch am Erfolg der Zwangsvollstreckung hat, dass man manchmal bei deutschen Gerichtsvollziehern nicht erkennen kann.
Für die Durchführung von Inkasso in Polen bzw. die Forderungsdurchsetzung gegen einen polnischen Schuldner stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Anwalt Andreas Martin - Kanzlei Polen
ul. Grodzka 20/6
PL-70-560 Stettin (Szczecin)
Tel: +48 91 885 80 14 (PL)
Fax +48 91 814 2504 (PL)
E-Mail: info@rechtsanwalt-polen.de
www.rechtsanwalt-polen.de