FAMILIENRECHT
Ehegattenunterhalt – wie lange muss nach der Scheidung gezahlt werden?
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Trennen sich zwei Ehepartner, so hat in der Regel derjenige, der geringere Einkünfte hat, einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen. Die individuelle Höhe von dem nachehelichen Unterhalt wird gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet, doch wie lange dauert der Anspruch auf Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Grundsätzlich müssen beim Ehegattenunterhalt zwei verschiedene Unterhaltsformen beachtet werden: der Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt in dem Moment, in dem die vollständige Trennung der beiden Ehegatten begonnen hat und endet einen Tag, bevor die Scheidung rechtskräftig wird.
In welcher Höhe der Unterhalt gezahlt werden muss, ist zum einen von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, zum anderen von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten abhängig. Als Grundlage zur Berechnung des Trennungsunterhalts werden immer die ehebedingten Lebensverhältnisse angesehen.
Der nacheheliche Unterhalt beginnt an dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Damit ein diesbezüglicher Anspruch gegeben ist, muss allerdings ein Unterhaltstatbestand gegeben sein. Darüber hinaus müssen die Bedürftigkeit des Berechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten vorhanden sein.
Was sind Unterhaltstatbestände?
Als Unterhaltstatbestände werden jene Tatbestände angesehen, welche eine Unterhaltszahlung begründen. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass jeder Mensch alleine dafür verantwortlich ist, für sich zu sorgen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, einen Anspruch auf Unterhalt zu besitzen. Diese werden gemäß dem BGB gesetzlich definiert. So wird eine Bedürftigkeit angesehen wegen
- Kindesbetreuung
- Alters
- Krankheit oder Gebrechens
- Fehlender angemessener Erwerbstätigkeit
Darüber hinaus wird ein Aufstockungsunterhalt gewährt, wenn der Unterhaltsberechtigte eine Ausbildung absolviert oder eine berufliche Fortbildung beziehungsweise Weiterbildung macht, um seine Erwerbstätigkeit zu verbessern. Auch, wenn eine Erwerbsobliegenheit aus schwerwiegenden Gründen fehlt, kann eine Bedürftigkeit vorliegen.
Wenn eine der oben angegebenen Unterhaltstatbestände gegeben ist, der Unterhaltsberechtigte somit bedürftig und der Unterhaltsverpflichtete zahlungsfähig ist, so besteht die gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Unterhalts.
Wie lange dauert der Ehegattenunterhalt?
Während das Ende des Trennungsunterhalts gesetzlich klar definiert ist, besteht eine derartige Definition bezüglich der Dauer des Ehegattenunterhalts nicht. Viel mehr wird angenommen, dass der Anspruch auf Unterhalt dann endet, wenn der Unterhaltstatbestand (Betreuungsunterhalt) nicht mehr gegeben ist, also beispielsweise dann, wenn die Kinder aus dem Hause sind und nicht mehr betreut werden müssen.
Auch, wenn Unterhalt aufgrund einer Krankheit gezahlt werden musste, erlischt dieser Anspruch in dem Moment, in dem der Berechtigte wieder vollständig genesen und demzufolge in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Nun gibt es jedoch einige Unterhaltstatbestände, die nicht enden können: hat ein Berechtigter einen Unterhaltsanspruch aufgrund seines Alters erwirkt, so ist kaum zu erwarten, dass sich dieser Umstand ändern wird.
Auch kann sich eine sogenannte Unterhaltskette entwickeln. Beispielsweise hatte ein Berechtigter Unterhaltsansprüche aufgrund von Kinderbetreuung (Kindesunterhalt). Diese Ansprüche erlöschen, weil die Kinder nicht mehr betreut werden müssen, jedoch ist der Berechtigte in der Zwischenzeit so alt oder so krank geworden, dass er keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Demzufolge besitzt er erneut Anspruch auf Unterhalt. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Unterhaltsanspruch nur in jenen Fällen besteht, in denen keine Unterbrechung der Unterhaltskette besteht. Wurde sie nämlich einmal unterbrochen, so können keine neuen Unterhaltsansprüche gestellt werden. Wenn also der Anspruch wegen Kindesbetreuung entfällt und der ehemals Unterhaltsberechtigte erst einige Monate später so gebrechlich wird, dass er nicht arbeiten kann, kann er dann keine Ansprüche mehr auf Unterhalt geltend machen, da eine Durchbrechung der Unterhaltskette gegeben ist.
Zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs
Gemäß § 1578b Abs. 2 BGB kann ein Unterhaltsanspruch zeitlich begrenzt werden. Eine derartige Begrenzung muss jedoch bereits im Gerichtsverfahren beschlossen werden. Ist dies der Fall, so endet der Unterhaltsanspruch in dem Moment, in dem die zuvor festgelegte zeitliche Grenze erreicht worden ist.
Fazit
Eine generelle Festlegung der Dauer des Ehegattenunterhalts ist nicht möglich. Sie richtet sich danach, wie lange die Unterhaltstatbestände vorhanden sind. Unter Umständen können derartige Ansprüche ein Leben lang bestehen.
Der Trennungsunterhalt hingegen ist bezüglich seiner Dauer klar definiert: diesbezügliche Ansprüche beginnen an dem Tag der Trennung der Ehegatten und enden einen Tag, bevor die Scheidung rechtskräftig wird.