Trennung
Wird der Entschluss gefasst, eine eheliche oder auch nicht-eheliche Lebensgemeinschaft aufzulösen, wird von Trennung gesprochen. Trennen sich Lebenspartner, die ohne Trauschein zusammen leben, dann besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Dies trifft auch zu, wenn der Partner zweitweise seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um die Betreuung eines Kindes zu übernehmen. Allerdings kann für diesen Fall eine Ausgleichszahlung vereinbart werden, die schriftlich fixiert werden sollten. Sollte es sich jedoch bei dem zu betreuenden Kind um ein gemeinsames Kleinkind handeln, dann ist der Lebenspartner für die ersten drei Jahre zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet. Diese Regelung gilt für den Zeitraum, in dem der betreuende Lebenspartner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht bzw. kein Einkommen erzielt, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichend ist.
Anders hingegen sind die gesetzlichen Regelungen bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Hier stellt in der Regel eine offizielle Trennung die notwendige Voraussetzung für eine Scheidung der Ehe dar. Damit eine Ehe geschieden wird, müssen die Eheleute nach der Trennung im Regelfall ein Jahr getrennt leben. Eine Ausnahme, die ein Trennungsjahr nicht notwendig macht, ist, wenn belegt werden kann, dass aufgrund des Verhaltens eines Ehepartners das Fortsetzen der Ehe nicht zumutbar ist. Im Sinne des Scheidungsrechts bedeutet Trennung, dass es keine gemeinsame Haushaltsführung gibt, die Eheleute keine Wirtschaftsgemeinschaft mehr bilden und auch keine sexuelle Gemeinschaft mehr besteht.
Im Gegensatz zur nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft kann bei ehelichen Lebensgemeinschaften nach einer Trennung Trennungsunterhalt eingefordert werden.
Wenn Sie sich getrennt haben, und Ihr Recht auf Trennungsunterhalt durchsetzen möchten, bzw. Sie vor der Trennung in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelebt haben und eine Ausgleichzahlung anstreben, dann sollten Sie sich an einen Anwalt für Trennung wenden. Der Rechtsanwalt zur Trennung wird Sie nicht nur über alle Ihre Recht und Pflichten bei einer Trennung aufklären, sondern Sie auch kompetent vertreten und bis zur Rechtskraft der Scheidung mit juristischem Sachverstand begleiten.