VERKEHRSRECHT
Kleine Kinder im Verkehr - hohe Anforderung an elterliche Aufsichtspflicht
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LANGEN (DAV). Je jünger Kinder sind, die sich allein im Straßenverkehr bewegen, desto höhere Anforderungen sind an die Aufsichtspflicht der Eltern zu stellen. Dies ergibt sich aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Langen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
In dem zu Grunde liegenden Fall war ein sechsjähriger Junge in einer Wohnsiedlung mit hohem Tempo auf seinem Fahrrad aus einem Seitenweg auf die Straße gesaust und dort mit einem Auto kollidiert. An dem Wagen entstand Sachschaden, den der Fahrzeughalter von den Eltern des Jungen ersetzt verlangte.
Das Amtsgericht gab ihm recht: Es entschied, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dabei gehe es primär nicht um die Tatsache, dass sie ihren Filius überhaupt allein mit dem Rad durch die Gegend fahren ließen. Allerdings sei grundsätzlich davon auszugehen, dass "ein erst sechsjähriger Junge, der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht die Schule besuchte, in gesteigertem Maße noch regelmäßiger Überwachung und des wiederholten Hinweises auf die zu beachtenden Verkehrsregeln und potenziellen Unfallgefahren bedarf".
In diesem Fall hätten die Eltern, wie es in der Urteilsbegründung hieß, ihr Kind gerade auch auf die konkreten Verkehrsgefahren in ihrer Straße hinweisen und es dezidiert davor warnen müssen, mit hohem Tempo von dem Seitenweg auf die Straße zu fahren. Die allgemeiner gehaltenen Ermahnungen der Eltern waren dem Gericht nicht präzise genug. Ein Mitverschulden des Autofahrers kam wegen des erheblichen Fehlverhaltens des Jungen und seiner Eltern nicht in Betracht.
Amtsgericht Langen (Hessen)
Urteil vom 30. November 2001
Aktenzeichen: 56 C 166/01 (10)
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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