Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag wird auch Auflösungsvertrag genannt. Im gegenseitigen Einvernehmen kann mit Hilfe des Aufhebungsvertrages auch ohne Einhaltung der gängigen Kündigungsfristen ein Arbeitsverhältnis per sofort beendet werden. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrages muss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist rechtlich nicht wirksam. Je nach Begründung des Arbeitgebers, der Firmenzugehörigkeit und speziellen, unternehmensbezogenen Komponenten, wird in Aufhebungsverträgen gerne eine Abfindung oder Sonderzahlungen aufgenommen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eventuelle Arbeitslosengeld- oder Rentenansprüche sich für den Zeitraum, den die Abfindung finanziell abdeckt, negieren. Generell wirkt ein Arbeitnehmer, der in einen Aufhebungsvertrag einwilligt, an seiner Entlassung mit. Dadurch wird er, im Falle einer Arbeitslosigkeit von der Sperrzeit erfasst. Diese beträgt 12 Wochen: In diesem Zeitraum stehen ihm keinerlei Bezüge zu. Lediglich, wenn ein wichtiger Grund vorhanden ist, der zum Auflösen des Arbeitsvertrages führt, kommt es nicht zu einer Sperrzeit.
Gerade die Abfindung macht das Thema Aufhebungsvertrag diffizil. Sie sind nach bestimmten Kriterien, wie Firmenzugehörigkeit, gestaffelt, ziehen aber in vielen Fällen sozialrechtliche Folgen nach sich. Nicht nur mit diesem Anliegen kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts für Aufhebungsvertrag gerechtfertigt sein. Auch für den Fall, in dem die Ablehnung des Auflösungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausgesprochen wird, ist es gut, einen Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag an seiner Seite zu wissen. Denn selbstverständlich muss die Aufhebung nicht akzeptiert werden. Es gibt ausreichend Gründe, seinen Arbeitsplatz behalten zu wollen. Dennoch sollte immer gründlich abgewogen werden, ob es sich lohnt, für den Erhalt des Arbeitsvertrages zu kämpfen, wenn man offensichtlich nicht mehr in dem Unternehmen erwünscht ist.
Bei der Aufhebung Arbeitsvertrag sollte man einige Dinge beachten, um nicht schneller Probleme zu bekommen, als man denkt.
Die gesetzlichen Regelungen bei der Aufhebung vom Arbeitsvertrag lassen verschiedene Möglichkeiten zu, aber nicht jede ist auch für jeden geeignet. Nachdem der Gesetzgeber bei den so genannten Kettenarbeitsverträgen einen Riegel vorgeschoben hat, endet ein befristeter Arbeitsvertrag spätestens nach der einer Verlängerung automatisch. Ansonsten muss er in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden, für den die im Bürgerlichen Gesetzbuch stehenden Regelungen zu Kündigung und Aufhebung Arbeitsvertrag gelten. Eine weitere Möglichkeit zur Beendigung eines Arbeitsvertrages ist eine einvernehmliche Aufhebung, die allerdings nur dann zur Anwendung kommen sollte, wenn der Arbeitnehmer sofort in ein neues Arbeitsverhältnis wechselt. Ansonsten bekommt er für drei Monate weder von den Arbeitsgemeinschaften Arge noch von der Agentur für Arbeit Leistungen. Im Alltag kommt als Endpunkt für die Laufzeit eines Arbeitsvertrages am häufigsten die Kündigung zur Anwendung. Diese kann entweder als fristgerechte oder als fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Die fristlose Kündigung setzt allerdings ein grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus, das in einem genau festgelegten Zeitraum zu mehreren Abmahnungen für die gleichen Verhaltensweisen geführt haben muss. Egal, welche Form der Kündigung man bekommt, am wichtigsten ist der sofortige Gang zum Arbeitsamt.
Die Meldung muss innerhalb von sieben Tagen ab Kenntnis der Kündigung erfolgen und führt dazu, dass man für die Vermittlung ab sofort zur Verfügung steht. Der entlassende Arbeitgeber muss seinen gekündigten Mitarbeitern die Möglichkeit einräumen, Vorstellungstermine wahrnehmen zu können, auch wenn das teilweise als unbezahlte Freistellung erfolgt. Hat man die Aufhebung Arbeitsvertrag bekommen, sollte man als erstes prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen zu Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und bei Massenentlassungen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind. Außerdem ist es wichtig, darauf zu achten, dass man alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt bekommt, zu denen neben den Lohnbescheinigungen, die Meldung an Finanzamt und Krankenkasse auch ein Arbeitszeugnis gehört