KARTELLRECHT
LAG Düsseldorf: Keine Unternehmenskartellbuße für ehemaligen Manager
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit Teilurteilen und Beschluss vom 20.01.2015 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, dass eine Unternehmenskartellbuße nicht auf einen ehemaligen Manager abgewälzt werden kann (AZ.: 16 Sa 59/14, 16 Sa 460/14, 16 Sa 458/1).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:
Begründet wurde dies vom LAG vor allem mit der Funktion der Unternehmenskartellbuße, die gerade das Unternehmen treffen soll und zudem durch den Kartellverstoß erlangte Vorteile abschöpfen soll. Hinzu komme, dass ein Bußgeld gegen ein Unternehmen in der Regel höher ausfalle als gegen eine Privatperson und im Kartellrecht zwischen Geldbußen gegen Unternehmen und gegen Privatpersonen unterschieden werde, so das LAG. Das LAG führte aus, gegen natürliche Personen sei die Buße auf 1.000.000 Euro begrenzt wohingegen die Buße gegen Unternehmen 10 % des Gesamtumsatzes betreffen könne.
Hier wurden vom Bundeskartellamt gegen eine Konzerngesellschaft Bußgelder wegen rechtswidriger Kartellabsprachen verhängt. Die Konzerngesellschaft hingegen verlangte die Erstattung der Kartellbuße von ihrem ehemaligen Manager. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass der ehemalige Manager für Schäden aus den Kartellabsprachen neben der Gesellschaft haften muss, sowohl für bereits entstandene Schäden als auch für solche, die noch entstehen. Dem folgt das LAG nicht.
In Bezug auf die Feststellungsanträge wurde das Verfahren ausgesetzt; es müsse eine Beweisaufnahme erfolgen um zu klären, ob der ehemalige Manager an Kartellabsprachen beteiligt war. Da gegen ihn ein Strafverfahren anhängig sei, werde dessen Ausgang abgewartet, so das LAG.
Das Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht steht in engem Zusammenhang zu Vorschriften aus anderen Gesetzen, beispielsweise dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und weist auch internationale Bezüge auf. Daher kann es mitunter Schwierigkeiten bereiten, den Überblick zu behalten und die relevanten Vorschriften zu kennen. Daher ist es sicher von Vorteil, sich bei kartell- oder wettbewerbsrechtlichen Fragen rechtsanwaltlich beraten zu lassen.
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