VERKEHRSRECHT
Nachbesserung zweimal gescheitert - Geld zurück
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KARLSRUHE (DAV). Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn sich zwei Nachbesserungsversuche als unzureichend erwiesen haben. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht worden ist.
In dem Fall ging es um ein zwei Jahre altes Fahrzeug, an dem bereits umfangreiche Nachlackierarbeiten vorgenommen worden waren. Auch die Heckscheibe hätte ausgetauscht werden müssen. Dennoch trat immer wieder Wasser in den hinteren Karosseriebereich des Wagens ein. Auf Drängen des Käufers versuchte die beklagte Autofirma zweimal vergeblich, die undichte Stelle zu finden und den Schaden auszubessern. Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag und verlangte - Zug um Zug gegen die Übergabe des Wagens - den Kaufpreis zurück.
Das Gericht gab ihm Recht. In dem Urteil hieß es, ein solches Auto könne weder in einer Waschanlage gewaschen noch bei starkem Regen benutzt werden. Langfristig drohten von der Durchfeuchtung Korrosionsschäden. Diese wiederum könnten die Lebensdauer des Fahrzeugs verkürzen.
Spätestens beim zweiten Nachbesserungsversuch hätte die Beklagte deshalb der wahren Ursache des Wassereintritts umfassend nachgehen müssen, betonten die Richter. Dies sei allerdings nicht geschehen. Nach dem erfolglos verlaufenen zweiten Versuch sei es der Beklagten nicht mehr zuzubilligen, durch eine erneute Nachbesserung den Rücktritt des Klägers vom Vertrag zu vermeiden.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Urteil vom 30. Juni 2004
Aktenzeichen: 12 U 112/04
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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