TIERRECHT
Nacktkatzenzucht ist Tierquälerei
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Berlin (jur). Die Züchtung sogenannter Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare ist eine verbotene Qualzucht und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch, 23. September 2015, entschieden und einer Katzenhalterin die Zucht sogenannter Canadian-Sphinx-Katzen untersagt (Az.: VG 24 K 202.14).
Bei den Katzen handelt es sich um eine nahezu haarlose kanadische Katzenrasse. Aufgrund einer Genveränderung verfügen die Tiere auch nicht über funktionsfähige Tasthaare.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamtes Berlin-Spandau untersagte einer Züchterin die Zucht der Tiere. Die Behörde forderte die Frau zudem auf, ihren Kater „Willi“ kastrieren zu lassen.
Das Verwaltungsgericht wertete die Zucht als unzulässige „Qualzucht“. Nach dem Tierschutzgesetz dürften keine Wirbeltiere gezüchtet werden, wenn ihnen Körperteile für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder diese untauglich sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Um eine Zucht zu vermeiden, können die zuständigen Behörden die Unfruchtbarmachung der Wirbeltiere anordnen.
Nach Einholung eines tierfachärztlichen Gutachtens kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Tasthaare für Katzen ein wichtiges Sinnesorgan seien, die der Orientierung und der Kommunikation dienten. Das Fehlen der Tasthaare bei den Canadian-Sphinx-Katzen führe daher zu einem Schaden und Leiden der Tiere, so dass die Zucht untersagt werden dürfe.
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