VERKEHRSRECHT
Wer riskant überholt muss beim Unfall allein zahlen
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BERLIN (DAV). Beim Überholen muss der Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen können, er muss mit allen Fahreigenschaften des Autos vertraut sein und notfalls von riskanten Überholmanövern absehen. Wenn er dennoch riskant überholt, haftet er bei einem Unfall allein, entschied das Saarländische Oberlandesgericht (AZ: 3 U 212/03 vom 23. Dezember 2003). Ein Autofahrer, der nach links ausschert, um zu überprüfen, ob die Gegenfahrbahn frei ist, müsse jede Gefährdung des Gegenverkehrs ausschließen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.
In dem entschiedenen Fall hat der Beklagte mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h hinter einer Rechtskurve ein Auto überholt, das vor ihm mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h fuhr. Er scherte dabei aus und erblickte dann einen entgegenkommenden Motorradfahrer und versuchte dennoch zu überholen. Als er merkte, dass es nicht klappt, leitete er eine Vollbremsung ein. Dabei geriet das Auto außer Kontrolle und rutschte auf die Gegenfahrbahn. Auch der Motorradfahrer leitete eine Vollbremsung ein, konnte einen Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern. Der Autofahrer meinte, dass den Motorradfahrer aufgrund dessen Geschwindigkeit zumindestens eine Mitschuld treffe und er für das Ausbrechen seines Fahrzeuges nicht verantwortlich sei.
Der Argumentation des Autofahrers folgten die Richter nicht. Den Überholenden würden besondere Sorgfaltspflichten treffen. Bei Einhalten der äußersten Sorgfalt hätte der Autofahrer den Überholvorgang unterlassen und wäre auch unter Inkaufnahme von Verzögerungen hinter dem langsamen PKW geblieben. Wenn nur geringe Zweifel daran bestehen würden, einen Überholvorgang nicht gefahrlos abschließen zu können, müsse darauf verzichtet werden.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de