




Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fragen sich oft, was tun? Nachfolgend gebe ich Tipps für die nächsten Handlungsschritte und weise die dafür zur Verfügung stehende Zeit ab Erhalt der Kündigung aus. Die Frist sollte auf keinen Fall ausgeschöpft werden. Handeln Sie am besten sofort, noch am ersten Tag der Kündigung.
Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit melden! Frist: maximal drei Tage
Zur Sicherheit sollte man sich immer an demselben oder spätestens am nächsten Werktag bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann kann schon mal keine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei einem verspäteten Erscheinen zur Arbeit liegt ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer vor. Sieht der Arbeitsvertrag einen Schichtbeginn um 6:00 Uhr vor und der Arbeitnehmer kommt erst um 6:04 Uhr, ist das ein Arbeitsvertragsverstoß. Das bedeutet aber nicht, dass jeder solche Verstoß direkt einen Grund für eine Kündigung darstellt, speziell wenn den Arbeitnehmer nur ein geringes Verschulden an der Verspätung trifft. Ein solcher Fall geminderten Verschuldens liegt etwa vor bei einer Verspätung aufgrund eines Streiks öffentlicher Verkehrsmittel oder Staus. Das kann ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Wie lange dürfen Arbeitnehmer eigentlich Pause machen?
Fachanwalt Bredereck : Zunächst ist es, glaube ich, hilfreich, noch einmal klarzustellen, was Pause eigentlich tatsächlich bedeutet. Hier gibt es in der Praxis oft Missverständnisse. Eine Pause zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer vorher genau weiß, von wann bis wann er diese antreten kann und dass er während dieser Zeit auch tatsächlich nicht arbeiten muss. Ich höre immer wieder von Arbeitnehmern in bestimmten Berufen, wie z.B. ... weiter lesen
Die Beklagte betrieb als Franchisenehmerin ein Restaurant in Frankfurt/Main und ein weiteres im Darmstädter Hauptbahnhof. Der Kläger ist bei ihr seit 1991 beschäftigt, seit 1995 als Schichtführer im Frankfurter Betrieb. Diesen Betrieb schloß die Beklagte am 30. Juni 1997. Nach einem mit dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Kläger war, abgeschlossenen Interessenausgleich sollten der Kläger und einige andere Arbeitnehmer in Darmstadt weiterbeschäftigt werden. Nachdem die Beklagte ab 1. Juli 1997 in Darmstadt die Schichtzeiten geändert hatte, konnte der Kläger einen Teil der in die Nacht hineinreichenden Schichten nicht mehr wahrnehmen. Er hätte sonst, weil er keinen PKW besaß und von Frankfurt aus mit dem Zug anreiste, vor ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Freier Mitarbeiter gründet GmbH:
Eine beliebte Lösung in der Praxis, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist die Gründung einer GmbH durch den Auftragnehmer. Indem die GmbH anstelle des freien Mitarbeiters für den Auftraggeber tätig wird, soll das Problem der Scheinselbstständigkeit vermieden werden.
GmbH schützt nicht immer vor Scheinselbstständigkeit:
Mit einer solchen Konstruktion umgehen die Beteiligten allerdings oftmals die gesetzlichen Vorschriften. Die Sozialgerichte werden meistens wenig begeistert sein, wenn sie es mit solchen Versuchen zu tun bekommen. ... weiter lesen