ARBEITSRECHT
Erste Schritte nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Autor: Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Erbrecht
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt meist einen massiven Einschnitt dar. Es hängt viel vom Erhalt des Arbeitsplatzes ab.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang häufig einige Fragen.
So muss die Kündigung z.B. eigenhändig vom Arbeitgeber oder einer legitimierten Person im Original unterschrieben sein.
Eine Begründung muss die Kündigung auch nicht zwangsläufig beinhalten.
Allerdings kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden.
Um zu klären, wie die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Ihre Kündigung sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, weil Sie nach dem Ablauf dieser Frist mit der Geltendmachung Ihrer Rechte ausgeschlossen sind, selbst wenn Ihre Kündigung rechtswidrig war. Daher sollten Sie unverzüglich nach Erhalt der Kündigung die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen und das weitere Vorgehen mit ihm absprechen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben, wird diese regelmäßig die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besteht für Personen mit geringem Einkommen auch die Möglchkeit, Beratungs- und Proßesskostenhilfe zu erhalten. In diesem Fall übernimmt dann die Staatskasse Ihre Anwaltskosten. Wir bedanken uns für Ihr Interesse.