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Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.11.2020 zum Aktenzeichen 10 AZR 185/20 (A) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, da tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht aufwerfen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 40/2020 vom 11.11.2020 ergibt sich:
Die Beklagte ist ein Luftfahrtunternehmen. Der Kläger ist bei ihr als Flugzeugführer und Erster Offizier in Teilzeit beschäftigt. Seine Arbeitszeit ist auf 90% der Vollarbeitszeit verringert. Er erhält eine um 10% ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern.
Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Die Parfümerie Douglas GmbH ist eine 1910 in Hamburg gegründete international tätige Parfümerie-Filialkette mit Sitz in Düsseldorf.
In Fußgängerzonen sämtlicher größerer Städte gehört eine Douglas-Filiale zum Stadtbild – das ändert sich nun.
Douglas will nun jede 10. Filiale in Deutschland schließen und insgesamt 50 Standorte vom 430 Filialen komplett schließen.
Die Corona -Pandemie ist auch an Douglas nicht spurlos vorbeigegangen und der Lockdown hat die Umsätze stark geschmälert.
Auch der Online-Handel der Konkurrenz hat Douglas geschädigt, so dass Douglas nun selbst nun Online-Händler werden will und die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.05.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 235/19 entschieden, dass die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.01.2018 wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam sind.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 15/2020 vom 14.05.2020 ergibt sich:
Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer seien jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen, so das BAG.
Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober
Nach der Insolvenz von Air Berlin ist nun die Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa beschlossen. Die Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite besteht aber fort. Zahlreichen Mitarbeitern von Air Berlin aus Verwaltung und Bodenpersonal (1400 Betroffenen) droht nach Pressemeldungen (u. a. Spiegel Online vom 6.10.2017) der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen.
Kündigungsschutzklage lohnt sich
Wer länger ... weiter lesen
Nach dem Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber stellen sich Arbeitnehmer in der Regel die Frage, ob es sich lohnt, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren.
Statistisch gesehen: Ja! Die Statistik zeigt, dass es sich für Arbeitnehmer in der Mehrzahl der Fälle lohnt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben:
Insgesamt erhielten nur 16% aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung. Von den Arbeitnehmern, die sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren, bekommt dagegen über die Hälfte (57%) eine Abfindung. Die Chance auf den Erhalt einer Abfindung erhöht sich mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage also deutlich. ... weiter lesen
Auch bei zeitlich unbegrenzter Arbeitnehmerüberlassung entsteht kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 -).
Zeitarbeitsfirmen und vor allem deren Kunden können (zunächst) aufatmen. Auch die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen (Entleiher) führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis des überlassenen Arbeitnehmers mit dem Verleiher. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem für viele Arbeitsrechtler überraschenden Urteil (für mich auch) klargestellt. Voraussetzung ... weiter lesen
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
Einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht ein Anspruch auf (erhöhten) Ortszuschlag der Stufe 3 nach § 29 Abschnitt B Abs. 3 BAT zu, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit der Lebenspartnerin und deren Kind lebt.
Die durch die Aufnahme des Kindes in dem gemeinsamen Haushalt verbundene finanzielle Belastung sei mit derjenigen einer verheirateten Angestellten identisch.
Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 28.10.2005 im Falle einer bei dem Polizeipräsidenten beschäftigten Angestellten entschieden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Az.: 91 Ca 11704/05
Pressemittelung des ArbG Berlin weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aus einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 ergibt sich, dass der Konzern den Wegfall von 2200 Stellen plant (oder 2900, eindeutig konnte ich das der Pressemitteilung Stand 10:00 Uhr am 7.5.2015 von siemens.com nicht entnehmen). 4500 Stellen weltweit sollen laut der Pressemitteilung weltweit gestrichen werden, davon nach aktuellem Stand rund 2200 Arbeitsplätze in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 ... weiter lesen
Mitbestimmung beim Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Rettungsfahrzeugen
Der Arbeitgeber ist ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes. Er unterhält an sechs Standorten mit insgesamt etwa fünfzig Arbeitnehmern einen Rettungs- und Krankentransportdienst. Im Einsatzfall sind die Fahrzeuge regelmäßig mit je einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter besetzt. Seit Mitte 2000 setzt der Arbeitgeber teilweise Vereinsmitglieder gegen eine Aufwandsentschädigung als Rettungssanitäter in den Rettungs- und Transportfahrzeugen ein. Der Betriebsrat hat darin mitbestimmungspflichtige Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG gesehen. Er hat beantragt, dies gerichtlich festzustellen. Der Arbeitgeber hat gemeint, die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben.
Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich:
Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro.
Das ArbG ... weiter lesen