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Der Beklagte ist Inhaber einer KFZ-Lackiererei mit bisher fünf Arbeitnehmern. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem damals 52 Jahre alten, seit 1980 beschäftigten Kläger fristgemäß zum 30. September 1998. Die vier anderen Lackierer beschäftigte er weiter, darunter seinen ledigen Sohn, der jünger und kürzer als der Kläger beschäftigt ist, sowie einen 1962 geborenen, seit 1993 beschäftigten ledigen Arbeitnehmer.
Der Kläger hält die Kündigung gemäß §§ 242, 138 BGB für unwirksam. Er meint, unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte hätte der Beklagte nicht ihm, sondern einem der anderen Arbeitnehmer kündigen müssen. Der Beklagte hat geltend gemacht, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, um eine ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers nicht mehr wegen Elternzeit kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin um ein Zwölftel kürzen für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -). Die Vorschrift ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken
Der 1941 geborene Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Von 1990 bis 1995 oblag ihm als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten ua. im städtischen Philharmoniegebäude. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde im Dezember 1998 bekannt, daß der Kläger bis 1994 etwa 10 mal je 100,00 DM in bar von der Firma H entgegengenommen hatte. Diese Firma war vom Kläger im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Durchführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Schließanlage, den Schlössern und Beschlägen des Philharmoniegebäudes betraut worden. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18. Dezember 1998 ... weiter lesen
Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war.
Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzte sich auch in 2010 und 2011 fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Berlin (Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.) ... weiter lesen
Der Kläger ist Teamleiter bei einem Paketzustellungsunternehmen, der Beklagten. Im September 2014 wurden vor dem Betriebstor Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. "die (Beklagte) behandelt uns wie Sklaven", den "Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und "(Beklagte) kauft sich unternehmerfreundlichen Betriebsrat".
Die Beklagte wirft dem Kläger vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache im Oktober 2014 vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig
Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Erfurt (jur). Kirchliche Arbeitgeber können in einem Arbeitsvertrag von den für kirchliche Beschäftigte vereinbarten Vergütungen abweichen. Auch wenn ein Arbeitgeber sich nicht an die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) hält, sind davon abweichende Arbeitsvertragsklauseln grundsätzlich wirksam, urteilte am Donnerstag, 24. Mai 2018, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 6 AZR 308/17). Werde gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen, müssten die Kirchen dies selbst ahnden.
Für die über eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie in Deutschland gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht. Dieses geht auf das im Grundgesetz verankerte ... weiter lesen
Der Fahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN mit Sitz in München will im Konzern 9.500 Arbeitsplätze der 36.000 Stellen streichen.
MAN gehört zu großen Teilen zu Volkswagen (VW).
Der Sparplan von MAN hat zahlreiche Arbeitnehmer und auch den Gesamtbetriebsrat eiskalt erwischt.
Durch den großen Personalabbau will MAN 1,8 Milliarden Euro einsparen.
Viele Tausend Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz .
Die Gespräche zwischen Arbeitnehmer und MAN sind zerrüttet und gerieten zuletzt immer wieder ins Stocken.
Die verängstigten Arbeitnehmer haben gegen MAN gegen den drohenden Stellenabbau protestiert.
Am 11.11.2020 scheiterten die Gespräche von ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen und verfallen, wenn dies nicht geschieht. Wenn ich einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitgeber entwerfe, nehme ich zusätzlich auf, dass Schadenersatzforderungen wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nicht von der Ausschlussklausel umfasst werden. Denn in § 309 Nr. 7 BGB, einer Vorschrift über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist angeordnet, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht begrenzt werden darf. Und da die von mir entworfenen Arbeitsverträge ... weiter lesen
Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil vom 17.06.2020 zum Aktenzeichen S 18 KR 967/19 entschieden, dass die Krankenkasse einem Arbeitnehmer , der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten hat.
Aus der Pressemitteilung des SG Dresden Nr. 3/2020 vom 06.07.2020 ergibt sich:
Der Anspruch sei beschränkt auf die Kosten der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse, so das Sozialgericht.
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung wird insbesondere langzeiterkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen