ARBEITSRECHT
BAG: Statistik als Nachweis einer Benachteiligung
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts durch ein scheinbar neutrales Kriterium mit Verweis auf eine Statistik dargelegt werden kann (AZ.: 8 AZR 753/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:
Vorliegend bewarb sich die Klägerin als Buchhaltungskraft bei der Beklagten. Die Beklagte betreibt einen lokalen Radiosender und veröffentlichte im Frühjahr 2012 eine Stellenanzeige, mit welcher sie eine Buchhaltungskraft mit kaufmännischer Ausbildung in Vollzeit suchte. Im April 2012 bewarb sich die Klägerin, wobei sie in ihrem Lebenslauf auch ihre Ausbildung als Verwaltungsfachfrau sowie ihre Ausbildung als Bürokauffrau anführte. Zudem gab sie an, verheiratet zu sein und ein Kind zu haben.
Anfang Mai 2012 erhielt die Klägerin von der Beklagten eine Absage und ihre Bewerbungsunterlagen zurück. Auf dem Lebenslauf fand sie den Vermerk, dass ihr Kind sieben Jahre alt sei, wobei ihre eigene Aussage, dass sie ein Kind habe, unterstrichen war.
In der Absage sieht die Klägerin eine Benachteiligung ihrer eigenen Person. Sie führte aus, sie werde als Mutter eines schulpflichtigen Kindes benachteiligt. Sie meint, der Vermerk deute ausdrücklich darauf hin, dass die Beklagte von einer Unvereinbarkeit einer Vollzeitbeschäftigung und der Betreuung eines Kindes mit Schulpflicht ausgehe. Sie verlangte von der Beklagten daher eine Entschädigung, welche diese ablehnte. Die Beklagte wies darauf hin, eine höher qualifizierte Bewerberin eingestellt zu haben.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) gab der Klage statt und sprach der Klägerin eine Entschädigung wegen mittelbarer Benachteiligung zu. Dem folgt das BAG nicht. Das BAG führte aus, die vom LAG herangezogene Statistik sei für den vorliegenden Fall nicht aussagekräftig. Nach Auffassung des BAG muss es sich bei der Statistik aber um eine aussagekräftige handeln, d.h. sie muss im konkreten, umstrittenen Fall Gültigkeit entfalten.
Das Arbeitsrecht ist eine vielschichtige Materie, in welcher verschiedene zivilrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen. Es ist nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
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