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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ein neues Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg - 07.05.2015, Az. 10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15 – dreht sich das Thema der Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der Urlaubsabgeltung. Fachanwalt Bredereck: Wenn man die fachliche Diskussion zu dem Thema so verfolgt, hat das LAG Berlin-Brandenburg mit diesem neuen Urteil angeblich einen neuen Aspekt zum Thema der Urlaubsabgeltung geliefert. Dieses Rechtsgebiet ist ja ständig im Wandel, welchen neuen Beitrag hat denn nun das LAG geliefert? Fachanwalt Dineiger: Nach eigener ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente Der am 28. Juni 1937 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 1965 beschäftigt. Am 29. Juni 1998 vereinbarten die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000. Die Vereinbarung enthielt den Hinweis, daß der Kläger ab diesem Zeitpunkt wegen Vollendung des 63. Lebensjahrs Altersrente beziehen werde. Mit seiner im Januar 2000 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, sein Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Vollendung seines 63. Lebensjahrs, sondern bestehe gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI (jetzt: § 41 Satz 2 SBG VI) bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs und damit bis Juni 2002 fort. Wie bereits in den Vorinstanzen hatte ... weiter lesen
Der Kläger ist an einer Universität des beklagten Landes als Hausmeister vollzeitbeschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gilt der Bundes-Angestelltentarifvertrag. Nach diesem Tarifvertrag fällt bei Hausmeistern regelmäßig und in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft an. Aus diesem Grund gilt für sie abweichend von § 15 Abs. 1 BAT anstelle der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden nach einer tariflichen Sonderregelung eine von 50,5 Stunden. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die tarifliche Sonderregelung sei unwirksam. Sie verstoße gegen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG, wonach die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 1. September 2010 Aktenzeichen: 5 AZR 517/09 1. Zusammenfassung Viele Arbeitgeber verwenden in ihren Formulararbeitsverträgen Klauseln, wonach mit der monatlichen Bruttovergütung die „erforderlichen Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten sind". Dazu hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt, dass eine solche Regelung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist. 2. Entscheidung des Gerichts Gemäß § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Daraus ergeben sich für den Arbeitnehmer zwar ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag und ein Abwicklungsvertrag sind zwei unterschiedliche Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , die darauf abzielen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Obwohl sie beide zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen, gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Verträgen, die in Bezug auf ihre Inhalte, rechtlichen Auswirkungen und den Zeitpunkt des Abschlusses berücksichtigt werden sollten. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Parteien einvernehmlich beschließen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden . In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie z.B. ... weiter lesen
Koblenz (jur). Hat ein Lehrer Sex mit einer minderjährigen Schülerin, führt dies grundsätzlich zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Donnerstag, 17. März 2016, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 A 10861/15.OVG). Denn wem die Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse wichtiger sei als die „unbeeinträchtigte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, der versage in besonderer Weise im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten. Damit bestätigten die Koblenzer Richter die Entfernung eines Gymnasiallehrers aus dem Schuldienst. Der jetzt 58-jährige Beamte hatte zugegeben, dass ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Oktober 2018 zum Aktenzeichen 8 AZR 501/14 entschieden, dass ein Bewerber nicht wegen seiner Religion oder dessen Nichtzugehörigkeit im Bewerbungsverfahren bei einem kirchlichen Arbeitgeber diskriminiert werden darf. Im konkreten Fall streiten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religionszugehörigkeit. Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25. November 2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60 %) aus. In der Stellenausschreibung heißt es ferner: „Die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK ... weiter lesen
Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann ... weiter lesen
Der Autohersteller FORD in Köln wird zahlreiche Arbeitnehmer kündigen. In einer Betriebsversammlung hat FORD bzw. der Betriebsrat seine Pläne bekannt gemacht . Die Arbeitnehmer sind mit Bussen angereist , um daran teilzunehmen. Dies ist nachvollziehbar in Anbetracht der Existenzängste , die zahlreiche Arbeitnehmer berechtigterweise haben. Der Andrang war so groß, dass die Betriebsversammlung in drei Teile aufgeteilt wurde, damit alle Arbeitnehmer daran teilnehmen konnten. In den Betriebsversammlungen kam es zu fassungslosem Schweigen, emotionaler Betroffenheit und lautstarkem Getöse . 2020 hatte FORD noch 18.000 Arbeitnehmer in Köln, 2023 sind es ... weiter lesen
Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. Zunächst gilt: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich ... weiter lesen
Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21). Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit. Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen