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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 .
Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Mandanten, die du gerichtlich bei arbeitsrechtlichen Problemen vertrittst, rufen immer mal wieder an und fragen, was denn nun unter einem Gütetermin und einem Kammertermin zu verstehen ist und wo der Unterschied liegt. Wie sieht es denn aus?
Fachanwalt Bredereck: Bei einem Arbeitsgerichtsprozess ist es so, dass zunächst einmal innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen ein sogenannter Gütetermin anberaumt wird, bei dem die beiden Parteien bzw. deren Vertreter alleine mit dem Richter zusammensitzen. Zweck dieses Gütetermins ist es, ... weiter lesen
Die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Nur eine leere Worthülse? Trotz arbeitsvertraglicher Fürsorgepflicht kommt es zu häufig vor, dass Arbeitnehmer Opfer von Bossing sind oder dass der Arbeitgeber nicht wirkungsvoll gegen Mobbing vorgeht. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin
Sollte es in einer Firma oder in einer Behörde Gerangel um einen Posten oder eine Beförderung geben, greifen Kollegen gern auch mal zu einem knallharten Mittel, um den Konkurrenten zu schwächen: das Mobbing. Sollte ein Arbeitnehmer der Geschäftsführung nicht mehr ins Konzept passen und sollte dieser möglichst zur Eigenkündigung getrieben werden, wird manch ein Arbeitnehmer vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat.
Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
Soweit der Arbeitgeber Ansprüche nicht freiwillig erfüllt bzw. der Arbeitnehmer sich gegen die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wehren will, kann bzw. muss er seine Ansprüche im Wege der Klage beim Arbeitsgericht geltend machen.
Grundsätzlich kann man eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ohne Anwalt erheben. In der Regel ist aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, da im Arbeitsrecht viele Besonderheiten zu beachten sind.
Soweit ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die Kosten für die Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu tragen, kommt die Beantragung von ... weiter lesen
Der Autobauer FORD hat den Vertrag mit dem Teilezulieferunternehmen Faurecia Innenraum Systeme aus wirtschaftlichen Gründen zum 15.04.2021 nach 18 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit gekündigt.
Faurecia gehört zu den 15 größten Automobilzulieferern weltweit.
Das französische Unternehmen mit Hauptsitz in Nanterre bei Paris beschäftigte Ende 2019 weltweit 115.500 Mitarbeiter und ist an 248 Standorten in 37 Ländern vertreten.
In Köln ist Ford der einzige Kunde von Faurecia, darum droht die Schließung des gesamten Standorts.
Faurecia ist zuständig für die Innenausstattung der Türen im Ford Fiesta.
Ford wird nun den Bauprozess der Türen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.11.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 35/19 entschieden, dass zugunsten des Arbeitgebers gegenüber dem Schadensersatzverlangen eines Beschäftigten, der infolge eines Versicherungsfalls einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII eingreift, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall).
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 43/2019 vom 28.11.2019 ergibt sich:
Für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls sei ein „doppelter ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten.
Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.
Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Ausgangslage
Regelungen zur Nutzung von EDV, Internet und E-Mailkonten fehlen häufig in den Arbeitsverträgen. Dabei sind sich die meisten Arbeitgeber nicht bewusst, welche fatalen Folgen eine fehlende Regelung haben kann. Darf der Arbeitnehmer fremde Medien, wie zum Beispiel USB-Sticks nutzen oder Software installieren? Ist die unbeschränkte Nutzung von Internet und E-Mail gestattet oder nicht? Diese Fragen werfen in der Praxis erhebliche Probleme auf. So hatte sich jetzt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg mit einem Fall zu befassen, in dem der Arbeitnehmer durch illegales Filesharing am Arbeitsplatzrechner Urheberrechtverletzungen beging, für die der Arbeitgeber haften sollte.
Entscheidung: ... weiter lesen
Mainz (jur). Eine deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch für im EU-Ausland lebende Grenzgänger. Die gesetzliche Krankenkasse darf bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung die Zahlung von Krankengeld nicht verweigern entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 24. Oktober 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 5 KR 135/16). EU-Recht gehe hier den anderslautenden deutschen Vorschriften vor, so die Mainzer Richter.
Im konkreten Fall bekam damit eine Busfahrerin recht. Sie war bei einem deutschen Unternehmen angestellt, wohnte jedoch als „Grenzgängerin“ in Spanien. Als die Frau länger erkrankte und ihr ein deutscher Arzt bis auf ... weiter lesen