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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Falle einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann sich ein Anspruch auf eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder einem Tarifvertrag ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch jedoch nicht. Vielmehr kommt es jedoch im Rahmen des möglicherweise folgenden Kündigungsschutzprozesses zu einer "freiwilligen" Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Kommt es auf Seiten des Arbeitgebers zu einer rechtmäßigen Kündigung, so ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitgebers, der sich wegen vieler kleinerer Pflichtverstöße seines Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gehindert sieht, ist zumindest ohne vorherige Abmahnung des Arbeitsnehmers unwirksam, so das Landesarbeitsgericht in Köln.
Einzelverstöße rechtfertigten keine Kündigung
Das Landesarbeitsgericht (LAG ) Köln hatte über die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Kündigung seines Arbeitgebers zu entscheiden.
Der Arbeitsnehmer arbeitete als Angestellter in einem Servicedienstleistungsunternehmen. Während des Arbeitsverhältnisses wurden dem Arbeitnehmer viele kleinere Pflichtverletzungen zur Last gelegt. So ... weiter lesen
Soweit der Arbeitgeber Ansprüche nicht freiwillig erfüllt bzw. der Arbeitnehmer sich gegen die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wehren will, kann bzw. muss er seine Ansprüche im Wege der Klage beim Arbeitsgericht geltend machen.
Grundsätzlich kann man eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ohne Anwalt erheben. In der Regel ist aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, da im Arbeitsrecht viele Besonderheiten zu beachten sind.
Soweit ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die Kosten für die Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu tragen, kommt die Beantragung von ... weiter lesen
Kurzarbeit wurde eingeführt, um in Unternehmen die Personalkosten zu senken. Dabei wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt und der Lohn entsprechend gekürzt wird.
Auf einzelne Arbeitnehmer kann sich die Kurzarbeit schon seit Anfang 2009 erstrecken.
Um Kurzarbeit einzuführen bedarf es einer Rechtsgrundlage. Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitgeber nur mit dessen Zustimmung Kurzarbeit einführen – ohne Betriebsrat nur, wenn dies (wirksam!) im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur in Ausnahmen kommt Kurzarbeit durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht.
Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit gibt und sich der ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen
Die aktuelle Situation bei Volkswagen sorgt für Unruhe und Unsicherheit in der Belegschaft . Die Pläne des Unternehmens, Einsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro vorzunehmen, treffen die Mitarbeiter hart. Lohnkürzungen, Nullrunden und Werksschließungen stehen auf der » Giftliste «, die intern diskutiert wird und für große Unzufriedenheit sorgt.
Die Ankündigung des Managements, betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen in Betracht zu ziehen, ist ein Schock für die Beschäftigten, die bisher eine Jobgarantie hatten. Die Möglichkeit, dass ganze Werke wie Emden oder Zwickau geschlossen werden könnten, ist für viele Mitarbeiter ein Albtraum. Die Angst um den eigenen Arbeitsplatz und die Zukunft des ... weiter lesen
Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, ist es wichtig, dass er über seine Rechte und Pflichten informiert ist. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Aspekte des deutschen Arbeitsrechts in Bezug auf Kündigungen behandelt.
Rechte des Arbeitnehmers bei einer Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, hat er grundsätzlich das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist . Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, kann aber je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren. Die Kündigungsfrist verlängert sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses . ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass die Schweizer Bank UBS einen weltweiten Abbau von 3500 Arbeitsplätzen angekündigt hat. Betroffen ist dem Bericht zufolge auch der Standort Deutschland. Arbeitnehmer, die sich mit ihrer Arbeit auf die Betreuung sehr vermögender Kunden spezialisiert hatten, erhielten in Deutschland bereits die – wohl betriebsbedingte – Kündigung. Der Bericht lässt vermuten, dass nun Arbeitnehmer in der Investmentbank-Sparte betroffen seien würden. Der Spiegel zitiert eine Sprecherin der Frankfurter Tochtergesellschaft von UBS, dass ... weiter lesen
Der Koalitionsvertrag liegt vor: Mutmaßliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 1 einer Artikelserie zum Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Serie Teil 1:
1. Rentenversicherungspflicht im Bereich der Minijobs
2. Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
3. Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz
4. Mindestlohn in Höhe von 8,50 € zum 1.1.2015
SPD und CDU haben ihren Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Deutschlands ... weiter lesen
Grundsätzlich sollten Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBiG hat der Ausbildende den Auszubildenden selbst auszubilden, damit den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird.
Gleichzeitig soll die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Der Ausbildende muss überwiegend in der Ausbildungsstätte anwesend sein, damit er den Auszubildenden ordnungsgemäß anleiten und seine Arbeitsergebnisse kontrollieren kann.
Dies ist in der Regel ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -.
Ausgangslage:
Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, abweichende Vereinbarungen unwirksam. Auf den Urlaubsanspruch kann auch nicht verzichtet werden. Streit über den Anspruch entsteht natürlich immer dann, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber sieht dann regelmäßig nicht ein, dass er den Urlaubsanspruch erfüllen muss. ... weiter lesen