ARBEITSRECHT
Befristeter Arbeitsvertrag leicht erklärt
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Neben dem Dauerarbeitsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag eine gängige Form ein Arbeitsverhältnis vertraglich zu fixieren. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist an besondere Bedingungen, beispielsweise die Schriftform gebunden.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist neben der Kündigung ein eigener Beendigungstatbestand für einen Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu einem dauerhaften Arbeitsvertrag, der nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann, ist ein befristeter Arbeitsvertrag von vornherein zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Er bedarf daher keiner Kündigung.
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur aufgrund der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich (TzBfG). Entsprechend § 1 TzBfG ist das Ziel dieses Gesetzes, Teilzeitarbeit zu fördern. Außerdem legt es die Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge fest. Ein ganz wesentlicher Teil des Teilzeitarbeitsgesetzes ist die Verhinderung von Diskriminierungen befristet beschäftigter Arbeitnehmer.
Unzulässigkeit der Befristung
Ähnlich wie auf anderen Rechtsgebieten beispielsweise dem Mietrecht, ist ein befristeter Arbeitsvertrag dann automatisch ein unbefristeter, wenn die Befristung unzulässig ist. Im Gegensatz zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist ein befristeter Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit nicht ordentlich kündbar, es sei denn, im entsprechenden Arbeitsvertrag oder Tarifverträgen ist die Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse ausdrücklich vereinbart. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerordentliche Kündigung.
Befristungskontrollklage
Möchte ein Arbeitnehmer feststellen lassen, dass sein befristeter Arbeitsvertrag nicht befristet ist, muss er vor Gericht Klage gegen den Arbeitgeber erheben. Diese Befristungskontrollklage entsprechend § 17 Satz 1 TzBfG dient der Bekämpfung von Kettenarbeitsverträgen.
Befristung einzelner Vertragsbestandteile
Eine besondere Form befristeter Arbeitsverträge ist die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Vornehmlich trifft das die Regelungen über die Arbeitszeit. So kann vereinbart werden, dass beispielsweise die Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhöht oder abgesenkt wird. Hierbei muss jedoch geprüft werden, ob diese Befristung gegen Treu und Glauben verstoßen könnte und den Arbeitnehmer deshalb unangemessen benachteiligt.
Altersbefristung
Eine weitere Form des befristeten Arbeitsvertrages ist die Altersbefristung. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit Altersbefristung finden sich zwei Varianten. So ist es beispielsweise möglich, mit einem älteren Arbeitnehmer, der nach einem bestimmten Fristablauf in Rente gehen kann oder soll, einen Arbeitsvertrag bis zu diesem Termin befristet abzuschließen.
Des Weiteren kann mit einem älteren Arbeitnehmer ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, um für diesen beispielsweise vom Arbeitsamt einen Zuschuss während dieser Zeit zu bekommen.
Zu beachten sind hier lediglich die Befristungsrichtlinien RL 1999/70/EG (Amtsblatt Nr. L 175 vom 10/07/1999 S. 0043 – 0048) und Gleichbehandlungsrichtlinie RL 2000/78/EG (Amtsblatt Nr. L 269 vom 05/10/2002 S. 0015 – 0020).
Quelle: Experten-Branchenbuch.de-Redaktion