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1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 -.
Ausgangslage:
Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wegen Mobbing/Bossing in Anspruch nehmen wollen, haben es vor deutschen Gerichten schwer. Das liegt zum einen an dem völlig unzureichenden gesetzlichen Schutz der Mobbingopfer und zum anderen an einer sehr restriktiven Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Umso erfreulicher ist, dass das Bundesarbeitsgericht in dem folgenden Fall zumindest einem allzu sorglosen Umgang der Instanzgerichte mit dem Instrument der Verwirkung der Ansprüche einen Riegel vorgeschoben hat. Das ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 09.12.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 530/20 entschieden, dass eine EMail kein hinreichend bestimmtes Vertragsangebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ist, wenn die Arbeitsbedingungen noch nicht konkretisiert wurden und auf einen zukünftig noch zu erstellenden schriftlichen Arbeitsvertrag verwiesen wird.
Das von der Beklagten dem Kläger mit E-Mail vom 25.10.2018 sowie Schreiben vom 30.10.2018 unterbreitete Angebot genügt den Anforderungen des § 5 Abs. 6 des Darlehensvertrages nicht. Zwar geht die Beklagte – insoweit noch mit dem Arbeitsgericht – zutreffend davon aus, dass nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Angebot im ... weiter lesen
Der traditionsreiche Warenhauskonzern Galeria Kaufhof steht vor massiven Einschnitten: Das Unternehmen plant die Schließung von insgesamt 16 seiner 92 Filialen . Diese Maßnahme führt nicht nur zur Schließung der betroffenen Standorte, sondern wird auch massive Auswirkungen auf die Belegschaft haben. Es ist davon auszugehen, dass eine hohe Anzahl von Arbeitnehmern ihren Job verlieren wird.
Folgende Standorte werden nun geschlossen
Augsburg
Berlin Tempelhof
Berlin Ringcenter
Berlin Spandau
Chemnitz
Essen
Köln Breite Straße
Leonberg
Mainz
Mannheim
Oldenburg
Potsdam
Regensburg Neupfarrplatz
Trier Fleischstraße
Würzburg
Wesel ... weiter lesen
Akzeptiert ein Arbeitnehmer eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, wenn der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet), dann hat er keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil es zu einem Betriebsübergang auf ein anderes Unternehmen kommt.
Das Arbeitsgericht Krefeld hat in einer aktuellen Entscheidung (ArbG Krefeld, Urteil vom 28.1.2010, Az. 1CA 2930/09) zu der in der Rechtsprechung noch umstrittenen Frage Stellung genommen, ob einem Arbeitnehmer, der zunächst eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot des alten ... weiter lesen
• Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
• Dann ist jede Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass die Kündigung auch nicht unwirksam sein kann.
• Tipp: Wenn man eine Kündigung befürchtet, kann man ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das gesetzliche Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Es verstößt gegen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutz Schwangerer, wenn für das Kündigungsverbot nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrundegelegt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Donnerstag, 26. Januar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 AZR 11/22). Denn in solch einem Fall wäre es möglich, dass einige Frauen mit einer länger andauernden Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz erfahren, so die Erfurter Richter.
Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die am 7. ... weiter lesen
Sind Sie nach überstandener Probezeit vor Kündigungen geschützt? Die unterschiedliche Bedeutung von Probezeit und Kündigungsschutz ist oft unklar. Daher eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Regelungsbereichen.
Die Probezeit regelt nach deutschem Arbeitsrecht eine Zeit in der das Arbeitsverhältnis mit einer, gegenüber der sonstigen Kündigungsfrist, verkürzten Frist beendet werden kann. Die Kündigungsfrist selbst kann sich aus dem Gesetz, aber auch einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Probezeitkündigungsfrist von 2 Wochen vor. In der Regel wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Wird die Probezeit ... weiter lesen
Inwiefern dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer überwachen?
Die technischen Möglichkeiten schreiten immer weiter fort und machen es für Arbeitgeber möglich, ihre Angestellten auch ohne deren Wissen zu überwachen, etwa durch heimlich installierte Videokameras oder unerkannte Zugriffe des Administrators auf den PC. Was aber genau ist erlaubt und was verboten?
§ 32 des 2009 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes ordnet hierzu an, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zulässig ist, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder sorgt die ehemalige Mitarbeit von Arbeitnehmern bei der Stasi, dem Ministerium der Staatssicherheit der DDR, für Streitfälle im Arbeitsrecht. Dabei dreht es sich regelmäßig um die Frage, ob der Arbeitgeber aufgrund dieser Tätigkeit bzw. Falschbeantwortungen auf Nachfrage in diesem Zusammenhang zur Kündigung berechtigt ist. In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit einer entsprechenden Kündigung verneint (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2017 – 5 Sa 462/17).
Fristlose und ordentliche Kündigung unwirksam: In dem ... weiter lesen
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine als Universalbank tätige deutsche Großbank mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die Commerzbank beschäftigt ca. 40.000 Arbeitnehmer in Vollzeit .
Bereits im September 2019 hatte die Commerzbank die Streichung von 4.300 Vollzeit-Arbeitsplätzen entschieden und wollte diesen durch Fluktuation, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge erzielen.
Auch die Schließung von 200 der 1.000 Bankfilialen hat die Commerzbank bereits angekündigt.
Nun werden von 2021 an bis zum Jahr 2024 weitere 2.900 Arbeitnehmer ihren Job verlieren .
Der Betriebsrat der Commerzbank hat die Entscheidung mitgetragen.
Die Commerzbank hat für den ... weiter lesen
In einem gerichtlichen Vergleich oder in einem Aufhebungsvertrag ist gerade bei Führungskräften die Regelung des Zeugnis ein sehr wichtiger Bestandteil.
Wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Beschluss vom 14.02.2017, 9 AZB 49/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 17.11.2016 - 8 Ta 456/16) zeigen, helfen die besten Formulierungen nichts, wenn diese letztendlich nicht durchsetzbar sind. Bei der Formulierung eines Vergleichs muss eben immer auch darauf geachtet werden, dass dieser, wird der Vergleich nicht eingehalten, auch durchsetzbar ist. Durchsetzbar heißt vollstreckbar. Um vollstreckbar zu sein ist es wichtig, dass ein Vergleich so formuliert ist, dass ... weiter lesen