Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Korb - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Aichtal
- Anwalt Arbeitsrecht Asperg
- Anwalt Arbeitsrecht Backnang
- Anwalt Arbeitsrecht Beilstein
- Anwalt Arbeitsrecht Benningen
- Anwalt Arbeitsrecht Besigheim
- Anwalt Arbeitsrecht Bietigheim-Bissingen
- Anwalt Arbeitsrecht Denkendorf
- Anwalt Arbeitsrecht Ditzingen
- Anwalt Arbeitsrecht Ebersbach an der Fils
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung beweisen. Am Besten lässt er sich den Erhalt vom Arbeitnehmer selbst auf einer Kopie quittieren. Eine verbreitete Alternative hierzu der Einwurf in den Briefkasten durch einen Boten. Es gibt aber auch ungewöhnliche Wege, eine Kündigung zuzustellen. Einen solchen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.06.2011, AZ 6 AZR 687/09 abgesegnet. Die Arbeitnehmerin verließ am 31.01.2008 nach einem Konflikt ihren Arbeitsplatz. Die Arbeitgeberin fertigte noch am gleichen Tag die Kündigung aus, die zum 29.02.2008 wirken sollte. Hierfür war allerdings erforderlich, dass die Arbeitnehmerin diese Kündigung noch an diesem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Um nicht de Risiko einer Kündigungsschutzklage und möglicher hoher Abfindungszahlungen ausgesetzt zu sein, greifen viele Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer kündigen wollen, stattdessen zum Mittel des Aufhebungsvertrages. Darin enthalten sind dann oftmals schon recht vorteilhafte Regelungen verbunden mit der Drohung des Arbeitgebers, dass er, für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht freiwillig unterzeichnet, eine Kündigung ausspricht. Ich rate in der Regel davon ab, einen solchen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen, Rechtsrat einholen: Wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
(Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011 – 3 Sa 95/11). Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in zweiter Instanz die Kündigung eines Arbeitnehmers (Ingenieur) wegen dessen Eheschließung mit einer Chinesin für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber, der unter anderen die Bundeswehr belieferte, hatte die Kündigung mit der Befürchtung von Industriespionage begründet. Das Besondere an dem Fall: Der Kläger befand sich noch in der Probezeit, er hatte noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Normalerweise ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 25.01.2016 zu den Aktenzeichen 2 Ws 1/16 und 2 Ws 2/16 entschieden, dass AGG-Hopping eine Betrugsstraftat darstellen kann und hat eine Hauptverhandlung gegen sogenannte mögliche AGG-Hopper zugelassen. Täuschungshandlung Dazu müsste zunächst eine Täuschungshandlung durch eine (nicht ernst gemeinte) Bewerbung vorliegen und sodann Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG angemeldet werden. Für die Richter des Oberlandesgerichts liegen strafrechtlich relevante Täuschungshandlungen beim AGG-Hopping vor, da die AGG-Hopper jeweils über die subjektive Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbungen täuschten. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei Kündigung wollen Arbeitnehmer Überstundenvergütung In der Praxis leisten Arbeitnehmer oftmals zunächst Überstunden, ohne sich weiter um die Frage der Vergütung zu kümmern. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder man fühlt sich wohl beim Arbeitgeber und denkt gar nicht weiter darüber nach, oder aber es kriselt bereits im Unternehmen und man möchte nicht negativ auffallen und arbeitet deshalb etwas mehr. Wenn dann allerdings eine Kündigung vom Arbeitgeber folgt, möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 Ca 174/14. Ausgangslage: Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind nur dann wirksam, wenn der Verleiher über die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügt. Andernfalls führt die Unwirksamkeit solcher Verträge dazu, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Schwieriger zu entscheiden ist die Frage, wann ein Fall genehmigungspflichtiger ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzt sich fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten. Fachanwalt für Arbeitrecht Alexander Bredereck, Berlin (Mitglied ... weiter lesen
Kassel. Vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wurde Arbeitgebern die Anerkennung einer Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen erleichtert. Ein entsprechender Antrag gilt nach dem am Mittwoch, 30. März 2022, verkündeten Urteil vom Vortag auch rückwirkend noch zumindest für das Vorjahr (Az.: B 11 AL 30/21 R). Laut Gesetz müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten für schwerbehinderte Menschen sogenannte Pflichtarbeitsplätze bereitstellen. Die Anzahl ist abhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiter. Kommen Arbeitgeber dieser Vorgabe nicht oder nicht ausreichend nach, müssen sie eine „Schwerbehindertenausgleichsabgabe“ zahlen. Im jetzt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Bundesarbeitsgericht lässt Kündigungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eng definierter Voraussetzungen zu. In Betracht kommen Kündigungen bei lang andauernden Erkrankungen und bei häufigen Kurzerkrankungen. Regelmäßig handelt es sich hierbei um ordentliche Kündigungen. Doch was wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag ordentliche Kündigungen ausschließen? Kann in einem solchen Fall auch außerordentlich gekündigt werden? Außerordentliche Kündigungen wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Pressemeldung zufolge will die Deutsche Bank im kommenden Jahr diverse Filialen schließen bzw. mit anderen zusammenlegen. Betroffen sind davon auch Filialen der Konzerntochter Berliner Bank. Konkrete Auswirkungen für die Mitarbeiter noch unklar Presseangaben zufolge wird bislang nicht klar, welche konkreten Auswirkungen die Pläne auf die betroffenen Mitarbeiter haben. Fakt ist aber: Wer in einer der Filialen, die geschlossen werden, arbeitet, wird gravierende Veränderungen erfahren. Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber in solchen Fällen? Zunächst einmal: Arbeitgeber sind nicht ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen