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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Zum 01. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Kernstück ist die Neuregelung der §§ 630a bis 630h im BGB, welche explizit den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten regeln. Daneben wird die Informationspflicht des Arztes bei erkennbaren Behandlungsfehlern festgeschrieben. Auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Arztes sind nun ausdrücklich normiert. Die Vorschrift des § 630h BGB betrifft die Beweislastverteilung in einem Arzthaftungsprozess. Eine wesentliche Neuerung erfährt das SGB V. Nach § 13 Abs. 3a SGB V n.F. werden die Krankenkassen verpflichtet, innerhalb von 5 Wochen über die Erstellung eines MDK-Gutachtens zu entscheiden. Reagieren ... weiter lesen
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, NJW 1998, 1780) kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Liegt der ärztliche Behandlungsfehler nicht in der Fehlinterpretation von Befunden, sondern in deren Nichterhebung, so ist dem Arzt nicht nur eine falsche Diagnosestellung vorzuwerfen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - VI ZR 205/93). Bei zweifelsfrei gebotener Befundung stellt sich deren Nichterhebung als grober Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 99, 391, 395 = AHRS 6590/11). In der Konstellation sind Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Hersteller von Herzschrittmachern und ähnlichen medizinischen Geräten müssen umfassend für Produktfehler haften. Bei entsprechenden Hinweisen können alle Produkte desselben Modells oder derselben Serie als fehlerhaft eingestuft werden, urteilte am Donnerstag, 5. März 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-503/13 und C-504/13). Danach muss der Hersteller nicht nur Ersatzgeräte liefern, sondern auch notwendige Austausch-Operationen bezahlen.
Damit gab der EuGH der AOK Sachsen-Anhalt im Streit mit einem Hersteller weitgehend recht. Die Firma hatte festgestellt, dass es bei einem bestimmten Herzschrittmacher-Modell zu einem vorzeitigen Entladen der ... weiter lesen
Da der Mehrbedarfsschaden fiktiv abgerechnet werden darf, sind auch diejenigen Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass sich der Betroffene nicht ohne technische oder ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zu den behandelnden Ärzten und/ oder Krankenhäusern entstehen und unter Umständen auch in Zukunft anfallen. Angefallene Fahrtkosten sind nach der Rechtsprechung mit einer Kilometerpauschale i.H.v. ca. 0,30 EUR zu entschädigen. Unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ergibt sich fortwährend ein Schaden. Beim Kraftfahrzeug muss die Technik so ungerüstet werden, dass es benutzt werden kann. ... weiter lesen
Ein Arzt, der aus vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss zieht, unterliegt einem - für sich allein noch nicht haftungsbegründenden - Diagnoseirrtum. Deswegen kann einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sein, dass er einer Patientin zur Empfängnisverhütung eine Spirale einsetzt, nachdem er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hatte, auch wenn die Spirale aufgrund der Anomalie eine Empfängnis nicht verhüten konnte. Das hat der 26. Zivilsenat am 29.05.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld entschieden.
Der beklagte ... weiter lesen
Gut Recht bedarf guter Hilfe – dieses deutsche Sprichwort haben sich Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel zum Leitsatz ihrer Arbeit gemacht. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt seit Jahren im Arzthaftungsrecht und Patientenrecht. Denn schließlich wissen die Kanzleiinhaber, dass Ärzten in Deutschland pro Jahr etwa 400.000 Behandlungsfehler unterlaufen, die teilweise unentdeckt oder ungeklärt bleiben. Daher ist eine genaue Zahl dieser Behandlungsfehler nur schwer zu ergründen. Medizingeschädigte Patienten fühlen sich nach einem ärztlichen Kunstfehler oft hilflos und alleingelassen. Zu dieser Hilflosigkeit kommen körperliche und/oder seelische ... weiter lesen
Die sog. therapeutische Sicherheitsaufklärung ist von der sog. Eingriffsaufklärung zu unterscheiden. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass diese dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder auch nicht, Rechnung trägt. Demgegenüber betrifft die therapeutische Sicherheitsaufklärung die Pflicht des Arztes zum Hinweis auf Maßnahmen zur Sicherung des Heilungserfolges. In Zeitlicher Hinsicht ist hier regelmäßig der Zeitraum ab der Vornahme der Behandlungsmaßnahme relevant. Sinn und Zweck ist es, den Patienten zu einem therapiegerechten Verhalten zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung zu veranlassen, und zwar im ... weiter lesen
OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017 - 26 U 59/16
50.000 € Schmerzensgeld bei Amputation des Unterarmes wegen fehlerhafter Nachsorge einer Gipsschienenbehandlung
Der tragische Fall
Der 50-jährige Patient begab sich nach einem Unfall und Erstversorgung zur Nachsorge mit seiner Gipsschiene in ärztliche Behandlung seines Hausarztes. Nach mehreren Behandlungsterminen wurde er an einen niedergelassenen Chirurgen überwiesen. Die Weiterbehandlung erfolgte in einem Klinikum, in der ein Kompartmentsyndrom diagnostiziert wurde. Schließlich musste der rechte Unterarm des Patienten amputiert werden.
Das Landgericht (LG) urteilte falsch
Der Patient verlangte vor dem ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Ein Hautarzt muss einem Patienten Schmerzensgeld zahlen, wenn er eine Hautkrebserkrankung mit einer fotodynamischen Therapie statt chirurgisch behandelt und ihn darüber hinaus nicht ordnungsgemäß über die alternative chirurgische Behandlungsmethode aufgeklärt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Februar 2014 (AZ: 26 U 157/12).
Der Hautarzt diagnostizierte bei einem Patienten ein Basalzellkarzinom an der rechten Wange. Dieser war zu einer Operation bereit, entschied sich aber auf Anraten des Arztes für eine fotodynamische Therapie. Sie wurde im November 2005 ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen VI ZR 509/17 entschieden, dass die Haftung eines Arztes wegen Unterlassens der (vorgezogenen) Aufklärung über die Behandlungsalternative zu einem Kaiserschnitt auch dann in Betracht kommt, wenn der Kaiserschnitt später durchgeführt wird, als er bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat.
Im konkreten Fall wurde eine werdende Mutter ins Krankenhaus eingeliefert. Die Mutter nimmt den behandelnden Arzt wegen behaupteter ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit ihrer Geburt auf Ersatz des materiellen und immateriellen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. Januar 2019 zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 entschieden, dass die unzureichende Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende zur Arzthaftung führt und Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen kann.
Verfahren VI ZR 495/16 – Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:
Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen