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Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina
Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf
rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben.
1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und
kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit
Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte
jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG
fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene
Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
(Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines 27 Jahre alten, tunesischen Mannes auf ein Visum abgewiesen, der geltend machte, er wolle zu seiner 84 Jahre alten deutschen Ehefrau ziehen, die er kurz zuvor in Tunesien geheiratet hatte.
Das Verwaltungsgericht Berlin ist seit September 1999 - dem Umzug der Bundesregierung (u.a. des Auswärtigen Amtes) nach Berlin - für die Visumsstreitigkeiten aus sämtlichen deutschen Auslandsvertretungen in erster Instanz allein zuständig. Dabei geht es hauptsächlich um Visa zum Nachzug von Familienmitgliedern, um Visa zur Aufnahme eines Studiums oder einer Arbeit sowie um Besuchsvisa. Da die Visa-Verfahren einerseits von besonderer Dringlichkeit sind und andererseits oft eine zeitintensive ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Kurden Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung zugesprochen, weil sie bei einer Rückkehr in den (Zentral-)Irak wegen ungenehmigter Ausreise und Asylantragstellung im westlichen Ausland politisch verfolgt würden. Zwar seien sie in den kurdischen Provinzen des Nordirak vor dieser Verfolgung sicher (sog. inländische Fluchtalternative). Das schließe grundsätzlich die Gewährung von Asyl aus. Anders sei es, wenn das verfolgungsfreie Gebiet tatsächlich nicht erreicht werden könne. So verhalte es sich in den vorliegenden Fällen. Die Asylbewerber könnten in den Nordirak nicht ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Flüchtlinge haben nach EU-Recht keinen Anspruch auf ein humanitäres Visum, damit sie in einem EU-Mitgliedstaat Asyl beantragen können. Die jeweiligen Mitgliedstaaten könnten allein nach ihrem nationalem Recht entscheiden, ob sie einem Antrag auf ein humanitäres Visum für politisch Verfolgte und Andersdenkende stattgeben, urteilte am Dienstag, 7. März 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-638/16 PPU). Ein solcher Visa-Anspruch würde zudem das bislang geschaffene allgemeine System zur Prüfung von Asylanträgen beeinträchtigen.
Geklagt hatte eine syrische Familie aus der belagerten Stadt Aleppo. Die Familie floh infolge des ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines albanischen Staatsangehörigen entschieden, der im Jahre 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Nach der Änderung der politischen Verhältnisse in Albanien hob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 die Asylanerkennung wieder auf. Daraufhin widerrief die beklagte Stadt Mannheim 1999 die Aufenthaltserlaubnis und versagte den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik, weil der Kläger in der Zeit von 1991 bis 1998 mehrfach u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung und Diebstahls verurteilt worden war (neunmal zu Geldstrafen von 10 bis 90 ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen
Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner
Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft
gewandt hat.
1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen
die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig.
Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die
Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland
aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der
Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen
Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg
vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina
Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbststaendiges, unabhaengiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08).
Die Advokatur in Rebublik Srpska ist eine unabhaengige, selbsverwaltende Oranisation der Anwaelte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleinen jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltgesellschaft).
Vewaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska:
Delegireternversammlung der ... weiter lesen
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.
Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:
Der Nachweis über den Besitz ... weiter lesen
1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass:
er volljährig ist,
er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat * ,
er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat,
gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat,
er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Klagen von drei nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz anerkannten Flüchtlingen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entschieden. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht, bei einer Rückkehr in ihre Heimatstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse, da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten. Das von ihnen angerufene Verwaltungsgericht hat sämtliche Klagen abgewiesen. Nur einer der Kläger hatte mit seiner Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ... weiter lesen
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.
Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die ... weiter lesen