Infos zum Rechtsanwalt für Außenwirtschaftsrecht
Das Außenwirtschaftsrecht befasst sich mit dem Verkehr von Gütern, Dienstleistungen, Kapital, Zahlungen oder sonstigen Wirtschaftsgütern, der mit anderen Ländern stattfindet. Aber auch der inländische Verkehr mit Auslandswerten oder Gold fällt in diesen Rechtsbereich. Aufgrund der sich ständig ergebenden Änderungen in der Weltpolitik ist auch eine ständige Anpassung des Außenwirtschaftsrechts an die aktuelle Wirtschaftslage erforderlich. Das Außenwirtschaftsrecht ist von Unternehmen und Personen gleichermaßen einzuhalten. Wer gegen das Außenwirtschaftsrecht verstößt, muss mit Geldbußen oder gar mit Haftstrafen rechnen. Da die Belange hinsichtlich der Außenpolitik, der Handelspolitik, der Wirtschaftspolitik sowie der Sicherheitspolitik zu berücksichtigen sind, kann es im Wirtschaftsverkehr zu einer staatlichen Beschränkung kommen. Die Einhaltung der außenwirtschaftlichen Beschränkungen wird von der Zollverwaltung überwacht. Das bezieht sich nicht allein auf den Warenverkehr, sondern auch auf die Bereiche, wie den Kapital- und Zahlungsverkehr oder den Dienstleistungsverkehr.
Das Außenwirtschaftsrecht bildet den Rahmen für den Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten und unterliegt einigen Einschränkungen, die sich nicht nur aus dem EU-Recht und dem Außenwirtschaftsrecht (AWG) ergeben, sondern auch aus der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung bilden dabei die wichtigste gesetzliche Grundlage für das Außenwirtschaftsrecht und enthalten z. B. Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Regelungen für Wirtschaftsembargos. Aber auch der Kontroll- und Genehmigungsprozess bei Rüstungsexporten ist im Außenwirtschaftsrecht zu finden. Im Bereich der Dual-Use-Güter (Güter, die sowohl militärisch als auch zivil Verwendung finden) hat das Außenwirtschaftsrecht jedoch nur noch einen ergänzenden Status, da es teilweise durch das EU-Recht überlagert wird.
Das Außenwirtschaftsrecht sieht für bestimmte Waren einen Genehmigungsvorbehalt vor. Dieses gilt insbesondere für Waren mit Dual-Use-Charakter, für die ein Genehmigungsvorbehalt gilt. Ziel ist es, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder die Anhäufung von Rüstungsgütern in Krisengebieten zu unterbinden. Daher wird die Ausfuhr von genehmigungspflichtigen Gütern in bestimmte Staaten (z. B. Embargoländer) kritisch überwacht. Eine Entscheidung über die Ausfuhr erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird erst dann getroffen, wenn eine Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium erfolgt ist.
Das Außenwirtschaftsrecht ist kompliziert und für einen Laien nur schwer zu durchschauen. Gerade in Bezug auf die Beschränkungen und erforderlichen Genehmigungen gibt es immer wieder neue gesetzliche Regelungen und Zollvorschriften, die für den Verkehr mit Waren und Gütern beachtet werden müssen. Daher empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Außenwirtschaftsrecht zu sichern, um zu vermeiden, dass man sich durch unwissentliche Nichtbeachtung der geltenden außenwirtschaftlichen Vorgaben strafbar macht. Der Anwalt für Außenwirtschaftsrecht beantwortet seinen Mandanten nicht nur alle auftretenden Fragen rund um das Außenwirtschaftsrecht, sondern vertritt beispielsweise auch deren Interessen vor den Zoll- oder Genehmigungsbehörden.