Infos zum Rechtsanwalt für Aktienrecht
Als Teil des Handelsrechts regelt das Aktiengesetz (AktG) die sich für aktienbasierte Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseigner ergebenden Rechte und Pflichten. So wird durch die Vorschriften des Aktiengesetzes das Innen- und Außenverhältnis von aktienbasierten Kapitalgesellschaften geregelt, wie z. B.
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die Gründung der Aktiengesellschaft,
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die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter sowie der Gesellschaft,
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die Verfassung,
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die Rechnungslegung sowie die Verwendung des Gewinns,
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die Änderung der Satzung,
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Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung,
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die Auflösung sowie Nichtigkeitserklärung der Aktiengesellschaft.
Ergänzend zum Aktiengesetz können die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angewendet werden. Da das Aktiengesetz auch Straf- und Bußgeldvorschriften enthält, gehört es auch zum Nebenstrafrecht, wobei die Strafvorschriften mittlerweile ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts ist. Im deutschen Aktiengesetz ist zudem das Konzernrecht geregelt.
Bei einer Aktiengesellschaft beträgt das Grundkapital mindestens 50.000,-- EUR, das in Aktien zerlegt ist und von Anteilseignern erworben werden kann. Kraft Gesetz gelten Aktiengesellschaften als Handelsgesellschaften selbst dann, wenn ihr Zweck ein anderer ist (z. B. Formkaufmann). Daher sind beim zuständigen Registergericht in das Handelsregister einzutragen und sämtliche Gründungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder anzumelden. Der Gesellschaftsname kann sich dabei an die unternehmerischen Tätigkeiten anlehnen (Sachfirma), mindestens einen Gesellschafternamen enthalten (Namensfirma) oder aus einer Kombination beider Varianten bestehen. Auf jeden Fall ist dem Gesellschaftsnamen der Zusatz 'AG' oder 'Aktiengesellschaft' beizufügen. Seit 1994 gibt es für die Gründung einer aktienbasierten Kapitalgesellschaft keine Vorschriften mehr hinsichtlich der Mindestanzahl der Gesellschafter. Daher können Aktiengesellschaften auch als sogenannte Ein-Mann-AG gegründet werden. Aktiengesellschaften können nicht nur von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Auch Personengesellschaften (z. B. KG, oHG) oder ausländische Gesellschafter sind zur Gründung einer Aktiengesellschaft berechtigt.
Ein Rechtsanwalt für Aktienrecht unterstützt Aktiengesellschaften sowie Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten mit seinen Fachkenntnissen in dieser besonderen Rechtsmaterie (insbesondere des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrechts), wenn beispielsweise
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eine Aktiengesellschaft gegründet werden soll,
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eine Aktiengesellschaft beim Handelsregister angemeldet und eingetragen werden soll,
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Vorstände oder Aufsichtsräte bezüglich ihrer Rechte und Pflichten sowie ihrer Haftung beraten werden möchten,
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für die Aktiengesellschaft eine Satzung oder Verträge erstellt werden sollen,
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steuerliche Fragen der Aktiengesellschaft geklärt werden sollen,
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eine ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft vorbereitet und durchgeführt werden muss.
Gerade wenn es um die Gründung einer Aktiengesellschaft geht, sind die speziellen Fachkenntnisse sowie die Unterstützung einer kompetenten Rechtsanwaltskanzlei für Aktienrecht gefragt. Denn die Gestaltung der Satzung einer Aktiengesellschaft ist im Gegensatz zu einer GmbH nur eingeschränkt möglich ist.