Infos zum Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit wird allgemein definiert als die dauernde invaliditätsbedingte, krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit eines Arbeitnehmers seinen Beruf weiter auszuüben. Von teilweiser Berufsunfähigkeit spricht man dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Beruf nur noch beschränkt ausüben kann. Von Berufsunfähigkeit spricht man auch, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Gesundheit durchaus in der Lage wäre, einen anderen Beruf auszuüben, der jedoch mit Einkommensverringerung und dem Verlust sozialen Ansehens verbunden wäre.
Gründe für eine Berufsunfähigkeit
In der Bundesrepublik Deutschland sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit Herz- und Gefäßerkrankungen, weiter Erkrankungen der Wirbelsäule, des Skelett- und Bewegungsapparates, natürlich Krebs sowie Unfälle und Erkrankungen des Nervensystems. Diese Erkrankungen sind vorwiegend altersbedingt, die Verteilung der expliziten Ursachen schwankt je nach Alter. In unseren Tagen hat sich herauskristallisiert, dass psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen den weitaus größeren Anteil als Ursache für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit haben. 29 Prozent aller Berufsunfähigkeitsbescheinigungen werden wegen Erkrankungen der Psyche ausgestellt. Problematisch bei psychischen Erkrankungen ist, dass sie sich nicht, wie körperliche Gebrechen, eindeutig belegen lassen. Burnout und Depressionen sind Ursachen, welche die Versicherungen nur sehr bedingt anerkennen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein großes, sehr kontroverses Thema ist hier natürlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung. Es existieren selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, es gibt Risikoversicherungen mit integrierter Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und die Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Außerdem ist die Kombination mit einem Renten- oder Aktienfond möglich und der Einschluss in eine betriebliche Altersversorgung. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen sind in aller Regel eine sehr teure Angelegenheit. Die zu zahlenden Beiträge orientieren sich an verschiedenen Faktoren. So spielen die Regelaltersgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Versicherungsdauer, die Berufsgruppe, das Eintrittsalter, das Geschlecht, sowie eventuelle Vorerkrankungen eine große Rolle. Auch bestimmte Risikogruppen wie zum Beispiel Raucher müssen mit höheren monatlichen Beitragszahlungen für eine derartige Police rechnen. Personen, die in besonders risikobehafteten Berufsgruppen tätig sind, wird teilweise sogar der Abschluss einer solchen Police von den Versicherungsgesellschaften verweigert.
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Paragrafen 240 Absatz 2 SGB VI definiert. Danach ist derjenige berufsunfähig, dessen „Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.“ Kann ein Arbeitnehmer seinen eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben, ist er deswegen noch lange nicht tatsächlich berufsunfähig. Hier spielt die sogenannte Zumutbarkeit eine große Rolle. Zu deren Beurteilung existiert ein Mehrstufenschema, das vom Bundessozialgericht erstellt wurde. Danach sind zum Beispiel Tätigkeiten zumutbar, die der gleichen Qualifikationsstufe oder der nächstniedrigen zugeordnet werden können. Hier gibt es mehrere Stufen. In der Stufe 1 finden sich die ungelernten Berufe, Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungszeit von bis zu 2 Jahren machen die Stufe 2 aus, dauert die Ausbildung länger als 2 Jahre ist es Stufe 3. In Stufe 4 finden sich Facharbeiter, die eine Funktion als Vorgesetzter ausüben, auch Meister und Spezialfacharbeiter. In der Stufe 5 finden sich die Berufe, für die eine Fachhochschulreife notwendig ist oder wenigstens eine vergleichbare Berufsausbildung voraussetzen. In der Stufe 6 sind es dann die Berufe, für die ein Studium oder eine vergleichbare Qualifikation notwendig ist. Festgestellt wird die Berufsunfähigkeit durch medizinische und berufskundliche Gutachten.
Teuer aber eigentlich zwingend notwendig
Da Sozialrenten und anderen Versorgungsbezüge sehr niedrig angesetzt sind und den Arbeitnehmer oftmals in einen sozialen Abstieg katapultieren, scheint es sinnvoll, private Vorsorge zu tragen. Denn etwa 750 Euro, der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, decken in den meisten Fällen kaum den durchschnittlichen Lebensstandard. Wer also seinen bisherigen Lebensstandard halten möchte, kommt nicht umhin, sich privat gegen die Berufsunfähigkeit zu versichern, auch wenn dies mittlerweile unter Umständen eine sehr teure Angelegenheit geworden ist. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass diese Versicherungen jedes Jahr um die 200 000 Interessenten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlicht ablehnen. Hat man es dennoch geschafft, eine derartige Versicherung abzuschließen, sollte man aber äußerst genau auf das Kleingedruckte im Vertrag achten, denn hier sind oft Klauseln verborgen, die sich sehr nachteilig für Versicherungsnehmer auswirken können.