Infos zum Rechtsanwalt für Rentenversicherung
Das Thema Rentenversicherung beherrscht die Aufmerksamkeit der Medien und Öffentlichkeit schon seit vielen Jahren. Viele Diskussionen wurden geführt. Eine für alle passende und befriedigende Lösung ist leider noch nicht in Sicht. Den Kern der Debatte ist die Problematik, das aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland und dem damit verbundenen Anstieg älterer Menschen in unserem Land, die Finanzierung der Altersrente über die staatliche Rentenversicherung nicht mehr gesichert ist. Das Rentenniveau sinkt von Jahr zu Jahr und wer heute nicht zusätzlich mit einer privaten Altersvorsorge ergänzt, kann im Rentenalter erhebliche finanzielle Einbußen erleben.
Die Idee der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
Angekoppelt an das deutsche Sozialversicherungssystem dient die gesetzliche Rentenversicherung der Altersabsicherung der Bevölkerung. Neben der typischen Altersrente, die aktuell mit 67 Jahren in Kraft tritt, zählen zur Rentenversicherung auch Fälle der Berufsunfähigkeit (Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit), die Hinterbliebenen Rente im Todesfall sowie alle Rehabilitations-Leistungen. Die Finanzierung der Rente selbst funktioniert hauptsächlich über ein Umlageverfahren, das sich folgendermaßen aufsplittet: Berufstätige Beitragszahler erwirtschaften die Rente für schon aus dem Berufsleben ausgeschiedene Bürger. Gleichzeitig erwerben Sie über den Generationenvertrag einen eigenen Anspruch auf ihre Rente, die von der jüngeren Generation getragen wird. Genau in diesem Generationenvertrag liegt allerdings der Knackpunkt der heutigen Debatte: Aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge der letzten Jahre sind für die Masse an älteren Arbeitnehmern, die in den nächsten Jahrzehnten in Rente gehen, zu wenig Beitragszahler vorhanden. Dieses Defizit kann auch nicht über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Problemanalyse des aktuellen Rentenversicherung-System
1957 wurde das heute gültige Rentenversicherung System von Konrad Adenauer ins Leben gerufen. Ähnlich wie bei einer Versicherung sollten die Renten nicht aus staatlichen Bezügen bzw. Steuern finanziert werden, sondern aus den Beiträgen aller Versicherten. Die Höhe des monatlichen Bezuges koppelte sich dabei an die Höhe des monatlichen Einkommens. In Zeiten prekärer Beschäftigungsmodelle und zunehmender Minijobs eine fatale Falle. Denn wer den Großteil seines Lebens als geringfügig Beschäftigter tätig war, wird im Rentenalter keine großzügige Vergütung genießen können. Das Gleiche gilt für Berufe, die von vornherein mit einem geringen Stundenlohn vergütet sind wie z.B. Friseure, Verkäufer/innen im Einzelhandel oder Erzieher/innen. Sie sind die Verlierer im Spiel um die Rente obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Und auch Menschen mit mittleren Einkommen werden weitaus weniger als die ehemals zu Adenauer Zeiten vorgegebenen Zielvorgaben von 75% des Nettolohns erhalten.
Die Besonderheiten der Rentenversicherung in Ostdeutschland
Eine Sonderstellung in der Rentenversicherung gilt den in Ostdeutschland lebenden Rentnern. Sie werden diesbezüglich gerne auch als „Subventionsempfänger“ bezeichnet, da sie aus dem westdeutschen Rententopf Leistungen beziehen, obwohl sie in denselben nie eingezahlt haben. Nicht selten heißt es deshalb auch von westdeutscher Seite: „Unsere Rentenversicherung zahlt deren Rente.“ Zahlen zeigen zudem, dass die durchschnittliche Rentenzahlung in Ostdeutschland höher als Westdeutschland ist und gleichzeitig die Einzahlung in die Rentenkasse aus dem ostdeutschen Raum aufgrund des geringeren Lohnniveaus deutlich geringer ist. Manch einer mag sich nun fragen, warum die Durchschnittsrente in Ostdeutschland höher als anderenorts ist. Dazu gibt es folgende Erklärung: Viele im staatlich-administrativen Bereich beschäftigte Arbeitnehmer der ehemaligen DDR genossen eine sehr guten Verdienst, der sich nun auf die Rentenzahlung von heute auswirkt. Zudem können ostdeutsche Frauen weitaus mehr Arbeitsjahre vorweisen als westdeutsche Frauen, die oftmals mehrere Jahre für die Erziehung der Kinder zuhause blieben. Ostdeutsche Mütter waren selten länger als ein Jahr zuhause. Meistens kehrten sie innerhalb weniger Monate nach der Geburt in ihren Job zurück und können so mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsjahre geltend machen. Gerechterweise muss man hier jedoch auch anmerken, dass viele westdeutsche Rentner heute zusätzliche Einnahmen aus Betriebsrenten oder Lebensversicherungen beziehen, die es in Ostdeutschland nicht gab, so dass sich das finanzielle Niveau der beiden Bundeshälften in großen Teilen wieder angleicht.