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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Gerade wenn Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sich selbst unprofessionell verhalten, kann ein Arbeitnehmer schon mal die Nerven verlieren. Hier fallen dann häufig auch sehr unbedachte Äußerungen. Nicht selten wird dem Arbeitgeber sogar gedroht. Davor muss ich aus arbeitsrechtlicher Sicht dringend warnen. Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber können eine Kündigung rechtfertigen Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bedroht, kann dies eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dabei müssen es gar nicht immer Schläge sein, mit denen gedroht wird. Es reicht auch eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland- Pfalz geht hervor, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, den Arbeitsvertrag in die entsprechende Muttersprache ihrer Angestellten zu übersetzen. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer einen in deutscher Sprache formulierten Arbeitsvertrag unterschreibt, ist er demzufolge an diesen gebunden - auch wenn er nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Nach Auffassung des Gerichts soll auch dann nichts anderes gelten, wenn die Vertragskonditionen und -inhalte im Voraus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Sollten Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden. Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“ Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war. Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen
• Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. • Dann ist jede Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass die Kündigung auch nicht unwirksam sein kann. • Tipp: Wenn man eine Kündigung befürchtet, kann man ... weiter lesen
Beim Autozulieferer Progress-Werk Oberkirchen (PWO) plant den Abbau von Arbeitsplätzen . PWO fertigt Metallteile für die Autoindustrie, beispielsweise den Träger für die Instrumententafel in den Fahrzeugen oder das Gerippe, das sich unter den Sitzpolstern verbirgt. PWO hat mitgeteilt, dass man 150 bis 200 der derzeit 1450 Arbeitsplätze (davon 200 Zeitarbeiter) am Stammsitz Oberkirch-Stadelhofen streichen will. Insgesamt hat PWO rund 3000 Beschäftigte. Der geplante Abbau entspricht etwa fünf Prozent der Belegschaft. PWO gibt an, dass man dort die Personalkosten bezogen auf die erwarteten die Umsätze in den nächsten Jahren reduzieren müsse. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Videoaufnahmen als Beweis Geht es um den Vorwurf einer Straftat durch den Arbeitnehmer läuft es oftmals folgendermaßen ab: der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, der Arbeitnehmer erhebt daraufhin innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage. Im folgenden Prozess muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Straftat begangen hat. Ein beliebtes Mittel sind dabei Videoaufnahmen, die die Tat zeigen. Angesehen von der Videoüberwachung selbst, ist es auch nicht unproblematisch, deren Ergebnisse zu Beweiszwecken im Prozess zu benutzen. Das Bundesarbeitsgericht ist aber im ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2018 zum Aktenzeichen 2 K 15637/17 entschieden, dass ein Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen abgelehnt werden darf, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat. Im konkreten Fall hat sich ein Mann für die Einstellung in den Polizeidienst beworben. Das zuständige Landesamt hatte ihn unter Berufung auf einen Erlass des Innenministeriums vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms einen Löwenkopf tätowiert hat (20 x 14 cm). Nachdem das Verwaltungsgericht das Land mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. August 2017 (2 L ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 2/19 entschieden, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein kann, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: ... weiter lesen
Kommt es nach Rücknahme einer zunächst ausgesprochenen Kündigung und Freistellung des Arbeitnehmers zu einem Betriebsübergang, muß der Arbeitnehmer den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Betriebserwerber nach Kenntniserlangung vom Betriebsübergang geltend machen. Zwar kann dieses Recht je nach den Umständen und einem gewissen Zeitablauf verwirken; dies ist aber nicht der Fall, wenn der freigestellte Arbeitnehmer das Fortbestehen seines Arbeitsverhältnisses nach ca. fünf Monaten gerichtlich geltend macht und der Arbeitgeber keine Umstände bzw. Dispositionen hinsichtlich des Arbeitsplatzes vorträgt. Der Kläger war bei der D.-GmbH & Co. KG in deren Berliner Niederlassung als technischer Betriebsleiter in der ... weiter lesen
die 1. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche. Mit einer solchen Klage bezweckt der Arbeitnehmer auch, sich die Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs zu erhalten. Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden. Zugleich macht der Arbeitnehmer mit einer Bestandsschutzklage die vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche im Sinne der 2. Stufe einer tarifvertraglich geregelten Ausschlussfrist "gerichtlich geltend". Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der 2. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 578/18 entschieden, dass eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann erfüllt, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 40/2019 vom 20.11.2019 ergibt sich: Dem genüge die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht, so das BAG. Die Klägerin war bei der Beklagten als Sekretärin ... weiter lesen