Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Pritzwalk - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Arbeitsrecht Perleberg
- Anwalt Arbeitsrecht Plau am See
- Anwalt Arbeitsrecht Kyritz
- Anwalt Arbeitsrecht Ludwigslust
- Anwalt Arbeitsrecht Neustadt-Glewe
- Anwalt Arbeitsrecht Osterburg
- Anwalt Arbeitsrecht Seehausen
- Anwalt Arbeitsrecht Waren (Müritz)
- Anwalt Arbeitsrecht Wittenberge
- Anwalt Arbeitsrecht Bützow
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.9.2004, 9 AZR 545/03 Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - Freigabe des Domainnamens Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. September 2003 - 13 Sa 453/03 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, den Domainnamen “R******.de” als Internetadresse zu benutzen. Der Kläger ist Insolvenzverwalter der “R***** GmbH”. Die Insolvenzschuldnerin wurde im Jahre 1990 gegründet und war schwerpunktmäßig im Raum H tätig. Sie beschäftigte 30 Mitarbeiter. Der Beklagte war bei der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 2 dieses Interviews beschäftigt sich mit den Fragen der Vergütung in Arbeitsverträgen. Fachanwalt Bredereck: Der Gesetzgeber hat den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 € beschlossen. Wir haben uns schon damit ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
Beweis- und Dokumentationsfunktion. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Abmahnung auch mündlich erteilen. Erteilt er sie aber schriftlich, was unbedingt empfehlenswert ist, kommt der Abmahnung auch eine Beweis- und Dokumentationsfunktion zu. Der Arbeitgeber darf die schriftliche Abmahnung zur Personalakte nehmen. Lässt er sich zudem vom Arbeitnehmer den Empfang der Abmahnung auf einer Ausfertigung zusätzlich schriftlich bestätigen und nimmt er auch diese Bestätigung zur Personalakte sind, kann neben dem Inhalt der Abmahnung auch der Zugang beim Arbeitnehmer bewiesen werden. In einem unter Umständen viel später ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 01.04.2021 zum Aktenzeichen 8 Sa 798/20 entschieden, dass derjenige, der auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB) in erheblicher Weise verletzt. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Aus der Pressemitteilung des LAG Köln vom 21.05.021 ergibt sich: Der Kläger war seit 1996 bei der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, als EDI-Manager beschäftigt. Die Beklagten hatte am 16.09.2019 eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen Geschenk ihrer Schüler eingestellt; Bundesarbeitsgericht hebt arbeitgeberfreundliches Urteil über Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Äußerungen auf YouTube auf und Urteil des AG Potsdam zum Streaming. Ermittlungen gegen Berliner Lehrerin wegen eines Geschenkes ihrer Schüler im Wert von 198 € gegen Zahlung von 4000 € eingestellt Eine Berliner Lehrerin hatte sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Vorteilsnahme zu verantworten. Sie hatte von ihren Schülern ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 198 € ... weiter lesen
Behördenchef Jahn scheint neuesten Medienberichten zufolge entschlossen zu sein, die „47" ehemaligen hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter, die in seiner Behörde Dienst tun, aus der Behörde zu entfernen. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 16.5.2011, dass die ehemaligen Mitarbeiter des MfS bei der Jahn-Behörde „faktisch unkündbar" seien. Was bedeutet das arbeitsrechtlich? Grundsätzlich kann den Mitarbeitern natürlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber braucht aber einen Kündigungsgrund. Auf die ehemalige Stasimitarbeit wird die Jahnbehörde die Kündigung nicht stützen können, da diese dem Arbeitgeber seit langem bekannt war. Andere ... weiter lesen
• Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. • Die gesetzlichen Regelungen stellen Rahmenbedingungen dar, es ist möglich durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag besser gestellt zu werden. • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Umfang der zu leistenden Arbeitszeit. • Die Höhe des Feiertagsentgelts richtet sich nach der Arbeitsvergütung, welche der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte, d.h. der Feiertag ... weiter lesen
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 22.08.2022 zum Aktenzeichen 142 C 141/22 in einem Rechtsstreit von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. entschieden, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei einem Aufhebungsvertrag mit Zeugnisregelung und eine daran anschließende Vertretung bei einem daraufhin vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitszeugnis , das der Regelung nicht entspricht, sind nicht dieselbe Angelegenheit und gesondert zu vergüten. Entgegen der Auffassung der Rechtsschutzversicherung ist die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bezüglich des auf Erfüllung ordnungsgemäßer Zeugniserteilung gerichteten Anspruchs gegen den ehemaligen ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG uneingeschränkt auch bei sog. Massenänderungskündigungen gilt. Auch wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen allen oder der Mehrzahl der Arbeitnehmer des Betriebes kündigt und ihnen eine Weiterarbeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen anbietet, rechtfertigt ein solcher Massentatbestand nicht ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern und den anderen durch § 15 KSchG geschützten Amtsträgern. § 15 KSchG schließt abgesehen von den Sonderfällen der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG) eine ordentliche ... weiter lesen
Die Frisörkette KLIER ist seit dem 30.11.2020 insolvent , wie am 01.12.2020 bekannt wurde. Klier betreibt gleichnamige Frisör-Geschäfte und die Ketten „styleboxx“, „Hairworld“ sowie „Cut & Color“, sowie den Lieferservice für Friseurbedarf namens „Cosmo“. Neben rund 1.400 Frisör-Salons im Deutschland gibt es zahlreiche weitere Standorte in anderen Ländern Europas. Auch Marken wie Essanelle oder Super Cut gehören dazu. Die Frisör Klier GmbH ist der nach eigenen Angaben größte System-Frisör Deutschlands. In Folge starker Umsatzeinbußen durch die Corona -Pandemie beantragte das Unternehmen im ... weiter lesen