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Wir werden immer wieder gefragt, wann ein Testament in Kalifornien anerkannt wird. Der Beitrag erläutert die Form des Testaments des kalifornischen Erbrechts und die Anerkennung ausländischer Testamente in Kalifornien. Form nach dem Erbrecht von Kalifornien Nach dem Erbrecht von Kalifornien kann ein Testament als „Zwei-Zeugen-Testament“ errichtet werden. Nach 6110. (a) CPC muss ein Testament schriftlich errichtet werden. Nach 6110. (b) CPC muss es von einer der folgenden Personen unterschrieben werden: (1) dem Testator (2) im Namen des Testators bei einer anderen Person in der Gegenwart und auf Anweisung des Testators (3) von einem conservator ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 18.07.2011 (AZ: I-3 Wx 124/11) hat das OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel Stellung genommen. Nicht erforderlich sei die erfolgreiche, gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.Eine Pflichtteilsstrafklausel mit der Formulierung "Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …" soll ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) festgelegt, dass die Begebung keiner gesonderten notariellen Beurkundung bedürfe. Dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in welchem die Parteien um die Erbenstellung nach dem im Jahre 2010 verstorbenen Erblasser stritten. Im Jahr 2002 hatte der Erblasser einen Erbvertrag mit seiner ersten Ehefrau zugunsten einer von ihm errichteten Stiftung geschlossen. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau heiratete der Erblasser erneut. Er legte seine ... weiter lesen
Damit der Rechtsverkehr geschützt wird, braucht der rechtmäßige Erbe einen Nachweis über seine Erbenstellung – den Erbschein. Doch wie kommt man eigentlich zu einem solchen Erbschein? Für außenstehende Dritte ist oft schwer erkennbar, wer nach dem Tode eines Menschen dessen Erbe geworden ist. Dabei kann die Erbenstellung eine große Rolle spielen. Vor allem für diejenigen, die wissen wollen, wer ihr neuer Vertragspartner geworden ist. Diese Dritten müssen sich darauf verlassen können, dass der „neue Erbe“ auch wirklich zur Betätigung von Geschäften berechtigt ist. Der Erbschein dient dem Nachweis der rechtmäßigen Erbenstellung ... weiter lesen
Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien . Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland ; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, ob bei Anwendbarkeit des englischen Erbrechts ein Pflichtteil verlangt werden kann. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung zu dieser Frage. Grundsatz der Testierfreiheit Das Erbrecht von England und Wales (nachfolgend "englisches Erbrecht") wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Das englische Erbrecht kennt daher inbesondere keinen Pflichtteil im Sinne des deutschen Erbrechts (anders: Schottland!). Zahlungen nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ” Nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ... weiter lesen
Welcher Freibetrag gilt für die Erben? von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kennt zwei Arten von Freibeträgen, die der in Deutschland Ansässigen und die der nicht in Deutschland Ansässigen. Während bspw. ein Kind eines deutschen Erblassers hinsichtlich des Nachlasses in Deutschland ein Freibetrag in Höhe von 400.000 € zusteht, beträgt der Freibetrag nur 2.000 €, wenn Erben und Erblasser im Ausland ansässig sind, also dort unbeschränkt steuerpflichtig sind. Es ging im vorliegenden Fall um die Frage, ob diese Regelung auch bei steuerlicher Ansässigkeit des Erblassers und der Erben in ... weiter lesen
Den Testamentsvollstrecker treffen zahlreiche Aufgaben und Pflichten, deren Wahrnehmung in Spanien oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme bei Spanienvermögen. Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger, so ist sowohl aus deutscher Sicht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) als auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) deutsches materielles Erbrecht anzuwenden (nicht zu verwechseln mit dem Steuerrecht, siehe unten). Dies betrifft auch die Testamentsvollstreckung. Pflichten des Testamentsvollstreckers Nach deutschem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie das OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) nun entschied, kann in Einzelfällen auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen um die Erbenstellung zu belegen. Aus der Entscheidung des OLG Naumburg ist zu entnehmen, dass in einigen Fällen, in denen das Originaltestament nicht auffindbar ist, auch die Fotokopie eines solchen ausreichen soll um die Erbeneigenschaft erfolgreich nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichtes sei in diesen Fällen wichtig, dass das Original zweifelsfrei vom Erblasser stamme und feststehe, dass das ... weiter lesen
Wenn sich die erste Trauer nach einem Erbfall gelegt hat, stellt sich oft die Frage nach der gerechten Aufteilung des Erbes. Daher sollten sich diejenigen, die meinen, ihnen stünde etwas aus der Erbmasse zu, zunächst durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Häufig kann dadurch sogar weiterer Streit vermieden werden, da eine korrekte und umfängliche Information Mißverständnisse gleich zu Beginn beseitigen kann. Selbst wenn jemand nicht zum Erben des Erblassers geworden ist, etwa weil durch eine testamentarische Erbfolge etwas anderes festgelegt wurde, so bestehen in der Regel jedoch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Pflichtteil beträgt die hälfte ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München äußerte sich mit Beschluss vom 17.07.2014 zur Reichweite der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände (AZ.: 34 Wx 161/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führt aus, dass der Testamentsvollstrecker nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zwar nur dann Verbindlichkeiten für den Nachlass wirksam eingehen könne, wenn die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung dies erfordere, allerdings auch dazu berechtigt sein könne, Verbindlichkeiten zu Verfügungen ... weiter lesen