ERBRECHT
Nach Jahrzehnten des Friedens gibt es in Deutschland eine Erbengeneration
Autor: Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Erbrecht
In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Leider gibt es unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten immer wieder Streitigkeiten über das Erbe und den Pflichtteil. Insbesondere, da viele Menschen sich naturgemäß nicht so genau mit den einschlägigen erbrechtlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auskennen, kommt es häufig zu Missverständnissn und anderen Verständigungsschwierigkeiten. Daher sollten sich die Beteiligten im eigenen Interesse durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Die Hinzuziehung juristischen Rates bereits zu Beginn einer Auseinandersetzung kann häufig dazu führen, dass auch ein Konflikt vermieden werden kann. Denn es ist wichtig, den Sachverhalt richtig zu beurteilen und daher auch berechtigte Ansprüche vortragen zu können. Eine Erstberatung durch einen Anwalt darf für eien Verbraucher gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht mehr als 190 € zzgl. der Mehrwertsteuer i.H.v. kosten und ist gerade bei erbrechtlichen Fragen dringend zu empfehlen, da es hier häufig um große Summen und Werte geht. Weitere Informationen über Dienstleitungen von Rechtsanwälten für Erbrecht finden Sie hier. Sollte keine Einigung möglich sein, kann teilweise auch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden