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In einer Entscheidung vom 31. Januar 2024 (Aktenzeichen XII ZB 385/23 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Elternvereinbarungen zum Umgang mit dem Kind, die mittels Vertragsstrafen oder ähnlichen Klauseln durchgesetzt werden sollen, unzulässig sind. Dies gilt besonders, wenn dadurch eine gerichtliche Prüfung des Kindeswohls umgangen wird. BGH kippt Umgangsvereinbarung ohne Kindeswohlprüfung Eine peruanische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ex-Ehemann regelten in einem Vergleich die Umgangszeiten für ihre zwei Kinder mit der Bedingung, dass der Vater Zugewinnausgleichszahlungen leistet, sofern er zuvor Umgang mit den Kindern in Deutschland hatte. Nach der Trennung lebte die Mutter mit den Kindern in ... weiter lesen
Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom Vater betreuten Kind aus früherer Ehe Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich im Rahmen seiner sogenannten Hausmann-Rechtsprechung erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang ein Elternteil, der in einer neuen Ehe die Haushaltsführung übernommen hat, gegenüber seinem Kind aus einer früheren Ehe, das vom anderen Elternteil betreut wird, Barunterhalt zu leisten hat. Der 1991 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Mutter, einen monatlichen Unterhalt von 296 DM. Der Kläger lebt seit der Scheidung der Ehe seiner Eltern bei seinem Vater, der ihn betreut. Der Vater des Klägers ist ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Umgangsrecht des leiblichen Vaters mit seinem Kind. Auch wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf die dauerhafte Weigerung und psychische Widerstände und Ängste der rechtlichen Eltern zurückgeht, kann dem leiblichen Vater den Umgang mit seinem Kind untersagt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch, 10. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 20 UF 63/13). Konkret ging es um einen Flüchtling aus Nigeria, der 2003 nach Deutschland einreiste. Er unterhielt kurz darauf eine Liebesbeziehung zu einer verheirateten Frau. Der Ehemann erfuhr davon im September 2004 und duldete zunächst die Affäre. ... weiter lesen
München (jur). Alleinerziehende können nicht automatisch den doppelten Erziehungsfreibetrag für sich beanspruchen. Übernimmt der andere Elternteil regelmäßig und insgesamt mindestens zehn Prozent der Betreuung des Kindes, kann er dem widersprechen und einen Freibetrag für sich beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. März 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: III R 2/16). Danach reicht etwa eine Betreuung an jedem zweiten Wochenende bereits aus. Neben dem Kinderfreibetrag beziehungsweise dem Kindergeld erhalten Eltern seit 2002 auch eine „Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung“. Er beträgt ... weiter lesen
Mannheim (jur). Eine mögliche Kindesentführung durch den Ex-Partner ist allein noch kein „wichtiger Grund“ für eine Änderung des Familiennamens beim Kind. Dass die verschiedenen Namen eine Reise des Ex-Partner mit den Kindern erschweren und Behörden bei Kontrollen misstrauisch machen sollen, reicht als Grund nicht aus, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai 2022 (Az.: 1 S 388/22). Maßgeblich seien sämtliche Aspekte des Kindeswohls, die hier für eine Beibehaltung des väterlichen Namens sprächen. Im entschiedenen Fall ging es um ein unverheiratetes Elternpaar ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Bei einer Ausbildung der Tochter zur Erzieherin endet der Kindergeldanspruch der Eltern nicht bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Auf Ausbildungen, die wie hier dem Landesrecht unterliegen, sind entsprechende bundesrechtliche Vorgaben nicht anwendbar, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 2. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 K 112/18). Maßgeblich ist danach das Ende der vereinbarten Ausbildungszeit. Im Streitfall hatte die Tochter mit einer Stadt in Baden-Württemberg einen Ausbildungsvertrag zur Erzieherin geschlossen. Nach den landesrechtlichen Vorgaben dauerte die Ausbildung drei Jahre vom 9. September 2013 bis ... weiter lesen
Der Ehegattenunterhalt Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen. Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Folgende Unterhaltsansprüche gibt es: Unterhalt wegen Kindesbetreuung Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Aufstockungsunterhalt Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung Unterhalt aus Billigkeitsgründen 1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung Die ... weiter lesen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer volljährigen, im Haushalt ihrer berufstätigen Mutter lebenden Schülerin gegen ihren nichtehelichen Vater zu entscheiden. Die 1980 geborene Klägerin besuchte seit August 1997 die höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule). Dabei handelt es sich um einen "vollzeitschulischen" Bildungsgang, der den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Beklagte ist verheiratet. Aus seiner Ehe sind zwei in den Jahren 1991 und 1992 geborene Kinder hervorgegangen, die von seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau betreut werden. Die Klägerin hat den Beklagten auf Zahlung von ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die gesetzlich festgelegte Unwirksamkeit von Auslandskinderehen ist verfassungswidrig. Zwar darf Deutschland ein Mindestalter für die Gültigkeit einer Ehe festlegen, es müsse dann aber auch die Folgen der Unwirksamkeit regeln, etwa über Unterhaltsansprüche, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 29. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvL 7/18 ). Zudem müsse gesetzlich die Möglichkeit bestehen, dass mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes die betroffene Auslandsehe wieder fortgeführt werden kann. Damit erklärten die Karlsruher Richter eine Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig und unwirksam. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens ... weiter lesen
Wann beeinflusst ein "Karrieresprung" in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten? Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 01.12.2003 Az: 7 WF 3447/03 Die Einbeziehung einer nach der Scheidung erfolgten Beförderung des unterhaltspflichtigen Ehemannes vom Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) zum Konrektor an einer Sonderschule (Besoldungsgruppe A 14 L) in die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltes maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse kann im Ergebnis nicht auf diesen Karrieresprung wahrscheinlich machende Umstände gestützt werden, die vor der Scheidung, aber nach der Trennung eingetreten sind, und im Zeitpunkt der Trennung nicht ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote. Wie ist die Rechtslage? Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig. Eine Ehe, die unter ... weiter lesen