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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Familienrecht
Unterhaltsverpflichteter muss vollstreckbaren Titel schaffen
Informationen zum Sachverhalt:
Im Scheidungsverfahren der beiden Parteien war der Ehemann zu angemessenem Unterhalt verklagt und verurteilt worden. Er hatte in 1. Instanz vor dem Familiengericht den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau teilweise anerkannt und deshalb beantragt, soweit er keinen Anlass zur Klage gegeben und den Unterhaltsanspruch sofort anerkannt habe, die Kosten des Rechtsstreits seiner Ehefrau aufzuerlegen. Diese Kostenentscheidung zu seinen Gunsten hat ihm der zuständige 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg versagt.
Die ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Das Jugendamt darf noch im Krankenhaus ein neugeborenes Mädchen in Obhut nehmen, wenn vermutlich der Lebensgefährte der Mutter bereits von deren älteren Schwestern Fotos in kinderpornografischen Positionen gemacht hat. Unabhängig vom Zweck der Fotos werde schon durch solche Aufnahmen das Kindeswohl gefährdet, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 18. Mai 2018, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: 1 UF 4/18).
Es wies damit eine Mutter aus Hessen ab. Mit ihrem Lebensgefährten hat sie bereits zwei Töchter. Bei ihm waren Fotos der Mädchen in eindeutig kinderpornografischen Positionen gefunden worden. Es laufen noch mehrere ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03
1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart.
2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann.
BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Essen (jur). Die „Mütterrente“ ist nach Überzeugung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen verfassungsgemäß. Für vor 1992 geborene Kinder können Mütter oder auch Väter danach keine völlige Gleichstellung verlangen, wie das LSG in einem am Mittwoch, 27. Januar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 21 R 374/14).
1992 hatte das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgegeben, stärker die Nachteile bei der Rente auszugleichen, die Eltern meist durch die Kindererziehung entstehen. Der Gesetzgeber reagierte unter anderem mit einer besseren Anrechnung von Erziehungszeiten für seit Anfang 1992 geborene Kinder. Für sie werden nun drei ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Schwiegereltern können nach einer Scheidung Zahlungen zur Bedienung eines Wohnungskredits nur teilweise zurückverlangen. In Betracht kommt dafür nur die Hälfte des Tilgungsanteils, heißt es in einem am Freitag, 23. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 666/13). Danach bleiben die Zinsen außen vor, weil sie dem laufenden Lebensunterhalt dienen.
Im Streitfall hatte ein Paar 1996 geheiratet und noch im selben Jahr ein Haus im Rheinland gekauft. 2008 trennten sie sich, 2011 wurde die Ehe geschieden. Bis zur Trennung hatten die Eltern der Frau monatlich 409 Euro auf das Konto des Mannes überwiesen, von dem die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Will ein getrennt lebender Elternteil das Umgangsrecht mit seinem Kind gerichtlich klären lassen, muss er nicht vorab das Jugendamt um Vermittlung mit seinem Ex-Partner bitten. Das Familiengericht darf daher nicht pauschal den Antrag des Elternteils auf eine Umgangsregelung als „mutwillig“ ablehnen, nur weil das Jugendamt nicht zuvor konsultiert wurde, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Beschluss vom 7. Januar 2016 (Az.: 20 WF 209/15). Anders sei dies nur bei einem absehbaren Erfolg solcher Vermittlungsgespräche.
Konkret ging es um einen getrennt lebenden, nicht verheirateten Vater, der den Umgang mit seinem 2011 geborenen Kind gerichtlich festlegen lassen wollte. ... weiter lesen
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen ... weiter lesen
Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist.
Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wollen nicht mehr miteinander reden. Ist es also schon Kindeswohl, einem der beiden die alleinige elterliche Sorge zu übertragen?
Fachanwalt Dineiger: Nein. Das Scheitern der Elternbeziehung bedeutet ja nicht das Scheitern der gemeinsamen Elternverantwortung. Nur wenn das scheitert, kommt ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote.
Wie ist die Rechtslage?
Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig.
Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Die frühere Rechtsprechung verneinte in der Regel Ausgleichsansprüche nach Be-endigung der Beziehung. Der Grund lag darin, dass die Parteien durch die eher lose Beziehung gerade nicht rechtlich füreinander einstehen wollen. Diese Recht-sprechung wurde nunmehr soweit geändert, als der Bundesgerichtshof Ausgleichs-ansprüche bejaht, wenn Partner in ihrer Beziehung die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines gemeinsamen Vermögensgegenstandes einen gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen gemeinsam genutzt und ihnen auch gemeinsam gehören sollte. Hauptbeispiel ist der Fall, in dem ein Partner erhebliche Werte in die dem anderen Partner gehörende Immobilie investiert. Der BGH bejaht hier ... weiter lesen
Sind in einer Ehe wirtschaftliche Werte angewachsen, stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. Grundsätzlich sollten die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag fixieren. Dies schafft für beide Parteien Rechtssicherheit und spart Geld, da bei einer streitigen Geltendmachung vor Gericht erhebliche Kosten entstehen. Hinsichtlich der Aufteilung gilt Folgendes:
Beträge, die auf Konten liegen, die auf den Namen beider Ehegatten lauten, stehen beiden Parteien zu gleichen Teilen zu; unerheblich ist dabei, dass gegebenenfalls der besserverdienende Ehegatte mehr einbezahlt hat, als die andere Partei. Beträge, die auf Konten ... weiter lesen