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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03 1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart. 2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann. BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Straßburg (jur). Schulverweigernde Eltern müssen mit einem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts und der befristeten Unterbringung ihrer Kinder in ein Kinderheim rechnen. Bei einer angenommenen Kindeswohlgefährdung sind diese Maßnahmen als letztes Mittel gerechtfertigt und stellen keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte am Donnerstag, 10. Januar 2019, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 18925/15). Im konkreten Fall ging es um die Eltern von vier Kindern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt. Diese wollten ihre zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder zu Hause unterrichten und verweigerten den ... weiter lesen
Frankfurt, 26.09.2012 – Beratung, Rechtsbeistand und Beurkundungen sind das Portfolio, das Marc Ströbele, Fachanwalt in Frankfurt am Main, seinen Mandanten kompetent bietet. Mit der Zulassung als Notar erreicht Ströbele nun eine Doppelqualifikation und damit die Serviceleistungen für seine Mandanten. Im Rahmen der freien Notarwahl übt Ströbele innerhalb seines Amtsbereichs Urkundstätigkeiten aus. Beratungen in Bezug auf das Erb- und Familienrecht sowie Beurkundungen und das Anfertigen von Urkundsentwürfen liegen in der Expertise des Frankfurter Fachanwalts. Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt berät und vertritt Ströbele gerichtlich und außergerichtlich, in ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein getrennt lebender Vater kann auch gegen den Willen der Mutter regelmäßig verlangen, dass das gemeinsame Kind die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen erhält. Orientiert sich der Vater an den Stiko-Empfehlungen, kann der andere Elternteil grundsätzlich nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens einfordern, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2023 (Az.: 6 UF 53/23). Der die Impfung befürwortende Elternteil dürfe dann bei kleineren Kindern entscheiden. Im konkreten Fall ging es um getrennt lebende Eltern eines sechsjährigen Jungen. Der Vater hatte gerichtlich ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote. Wie ist die Rechtslage? Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig. Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Bedroht ein ausgezogener Ehemann in erheblichem Maße seine Frau, kann er nicht später die gemeinsame Ehewohnung für sich beanspruchen. Aufgrund der Gefährdungslage für die Ehefrau kann die Zuweisung der Wohnung an diese verhältnismäßig sein, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in zwei am Montag, 29. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: 4 UFH 1/17 und 4 UF 12/17). Trennen sich Eheleute, kann nach dem Gesetz ein Gericht die gemeinsame Ehewohnung nur einem Elternteil zusprechen, um eine „unbillige Härte“ zu verhindern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder ebenfalls in der Wohnung leben und ihr Kindeswohl bei einem ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Spendet privat ein Mann zur Zeugung eines Kindes per „Bechermethode“ seinen Samen an ein verheiratetes lesbisches Paar, kann er später für sich die Vaterschaft feststellen lassen. Nur wenn ein Kind mittels einer Samenspende aus einer Samenbank und künstlicher Befruchtung gezeugt wurde, kann der Samenspender nicht als Vater festgestellt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Dienstag, 24. Mai 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 11 UF 39/22). Im konkreten Fall ging es um ein verheiratetes lesbisches Paar aus Baden-Württemberg. Um ihren Kinderwunsch erfüllen zu können, erklärte sich der Antragsteller zu einer privaten Samenspende ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Die Klägerin ist die 1970 geborene Tochter des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Nach dem 1991 abgelegten Abitur hat sie im November 1992 eine Ausbildung zur Heilpraktikerin begonnen. Da der Beklagte im September 1993 seine Unterhaltszahlungen einstellte, nahm sie im November 1993 eine Anstellung in der Verwaltung einer Universität an. Im Mai 1994 brach sie die Ausbildung als Heilpraktikerin ab. In der Folgezeit bewarb sie sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Studienplatz für das Medizinstudium, nahm im November 1994 erfolgreich an dem (damals erforderlichen) Eignungstest teil und begann im April 1995 mit dem Studium, in dem sie im September 1997 das Physikum bestand. Sie nimmt den Beklagten für ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt. Informationen zum Sachverhalt: Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
Unterhaltsansprüche - wessen Ansprüche sind vorrangig? Aus verschiedenen Konstellationen kann sich ergeben, dass eine Person mehreren Berechtigten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Pflichtige erneut heiratet und sodann der geschiedenen, als auch der neuen Ehefrau gegenüber Unterhalt leisten muss. Oftmals passierte es dann, dass das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um alle gleichermaßen finanziell zu versorgen. Insofern stellt sich die Frage, wessen Unterhaltsansprüche zuerst zu befriedigen sind. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Rangordnung geschaffen: An erster Stelle stehen die minderjährigen und unverheirateten ... weiter lesen