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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Unterhaltsansprüche - wessen Ansprüche sind vorrangig?
Aus verschiedenen Konstellationen kann sich ergeben, dass eine Person mehreren Berechtigten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Pflichtige erneut heiratet und sodann der geschiedenen, als auch der neuen Ehefrau gegenüber Unterhalt leisten muss.
Oftmals passierte es dann, dass das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um alle gleichermaßen finanziell zu versorgen.
Insofern stellt sich die Frage, wessen Unterhaltsansprüche zuerst zu befriedigen sind.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Rangordnung geschaffen:
An erster Stelle stehen die minderjährigen und unverheirateten ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote.
Wie ist die Rechtslage?
Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig.
Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Frankfurt, 26.09.2012 – Beratung, Rechtsbeistand und Beurkundungen sind das Portfolio, das Marc Ströbele, Fachanwalt in Frankfurt am Main, seinen Mandanten kompetent bietet. Mit der Zulassung als Notar erreicht Ströbele nun eine Doppelqualifikation und damit die Serviceleistungen für seine Mandanten. Im Rahmen der freien Notarwahl übt Ströbele innerhalb seines Amtsbereichs Urkundstätigkeiten aus. Beratungen in Bezug auf das Erb- und Familienrecht sowie Beurkundungen und das Anfertigen von Urkundsentwürfen liegen in der Expertise des Frankfurter Fachanwalts. Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt berät und vertritt Ströbele gerichtlich und außergerichtlich, in ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03
1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein Kind eine gute soziale Bindung zu seinem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft nicht erfolgreich anfechten. Die Anfechtung ist dann „stets unbegründet“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 4. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 389/16). Das gilt danach auch, wenn der leibliche Vater ebenfalls eine enge Beziehung zu dem Kind hat.
Hintergrund des Streits sind die wechselnden Beziehungen einer Frau zu zwei Männern. Vom ersten Mann bekam sie zwei 2007 und 2011 geborene Söhne. Der Vater hatte nie mit der Mutter und den Kindern zusammengewohnt, hatte diese aber nahezu täglich ... weiter lesen
Internationale Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen – Vertretung in Bulgarien
Bulgarien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . Das Übereinkommen schafft einen rechtlichen Mechanismus zur schnellen Rückführung von Kindern, die widerrechtlich aus ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsstaat verbracht oder dort zurückgehalten wurden.
Für ausländische Eltern, deren Kind nach Bulgarien gebracht oder dort zurückgehalten wird, sind Verfahren nach dem Haager Übereinkommen besonders zeitkritisch , formell streng geregelt und häufig mit weiteren nationalen Gerichtsverfahren verbunden. Eine effektive rechtliche Vertretung erfordert daher nicht nur fundierte ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Der Familienname eines bislang namenlosen Kindes getrennt lebender Eltern kann davon abhängen, in welchem Haushalt das Kind lebt. Denn können sich Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, kann aus Kindeswohlgründen derselbe Familienname gewählt werden, den auch die anderen im Haushalt lebenden Familienangehörigen haben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 7. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 UF 838/18).
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern des betroffenen Kindes noch vor der Geburt getrennt. Die Eltern, welche keinen gemeinsamen Ehenamen hatten, konnten sich weder auf den zweiten Vornamen noch auf den Nachnamen für ... weiter lesen
Der Kläger verlangt von dem verklagten Rechtsanwalt Schadensersatz aufgrund des Vorwurfs fehlerhafter anwaltlicher Beratung.
Der Kläger, damals griechischer Staatsangehöriger, ging 1962 vor einem griechisch-orthodoxen Geistlichen in Hannover die Ehe mit einer Griechin ein. Der Geistliche wurde erst 1964 gegenüber der deutschen Regierung zu Eheschließungen in Deutschland ermächtigt. 1989 trennte sich der Kläger - inzwischen Arzt und deutscher Staatsangehöriger - von der Frau. Er beauftragte den jetzt verklagten Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung dieser gegenüber. Der Beklagte erwirkte für den Kläger in Deutschland ein Scheidungsurteil, mit dem zugleich der Versorgungsausgleich zu Lasten des Klägers angeordnet wurde; ... weiter lesen
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Abänderungsklage eines Ehemannes zu entscheiden, mit der er die Herabsetzung des Trennungsunterhalts, zu dem er 1997 verurteilt worden war, erreichen wollte. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund eines Herzinfarkts erwerbsunfähig geworden zu sein und infolge Rentenbezugs nur noch über geringeres Einkommen zu verfügen. Außerdem hatte er sein Abänderungsbegehren darauf gestützt, daß seine Ehefrau mittlerweile eine verfestigte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen sei.
Das ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einer weiteren Fallgestaltung des Elternunterhalts zu befassen.
Der klagende Landkreis gewährte dem Vater der Beklagten seit Mai 2000 Sozialhilfe in Höhe der nicht durch eigenes Einkommen gedeckten Kosten des Aufenthalts in einem Alten- und Pflegeheim. Die 1939 geborene Beklagte ist das einzige noch lebende Kind aus der seit 1971 geschiedenen Ehe ihrer Eltern; ihre Mutter ist verstorben. Die Beklagte ist Rentnerin; sie verfügte - nach Abzug der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung - über Renteneinkünfte von monatlich ca. 2.480 DM, die Renteneinkünfte ihres Ehemannes beliefen sich auf monatlich ca. 2.160 DM. Die Eheleute bewohnen eine ... weiter lesen
Kein Unterhaltsausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer Ehefrau zu entscheiden, die im Wege der künstlichen Befruchtung von ihrem Ehemann ein Kind bekommen hat und wegen dessen Betreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
Die Parteien, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen konnten, hatten sich zu einer sogenannten homologen In-vitro-Fertilisation entschlossen, bei der Eizellen der Frau extrakorporal mit dem Sperma des Ehemannes befruchtet und später in die Gebärmutter der Frau implantiert werden sollten. Nachdem ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen