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Nachfolgend finden Sie Immobilienrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das französische Parlament hat am 8. September 2011 ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Vermögenssteuerrecht reformiert wurde. I. Besteuerungsgegenstand Besteuert wird der bei Immobiliengeschäften erzielte Veräußerungsgewinn II. Internationales Steuerrecht Nach § 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich für den Bereich der Einkommensteuern ist der bei der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen erzielte Veräußerungsgewinn in dem Staat besteuert, in dem dieses Vermögen belegen ist. II. ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen
Als Experte für deutsch-spanisches Immobilien- und Erbrecht werde ich immer wieder gefragt, was zu tun ist, wenn ein Ehegatten im Grundbuch mit eingetragen ist, obwohl nur ein Ehegatte die Immobilie erwerben sollte. Der Beitrag zeigt auf, wie es zu eine solchen versehentlichen Eintragung kommen kann und was zur Korrektur zu veranlassen ist. Da Hintergrund für die "fehlerhafte" Miteintragung des Ehegatten in der Regel der Güterstand der Eheleute ist, soll vorab geklärt werden, welches Güterrecht bei Deutschen mit Vermögen in Spanien gilt und ob nach dem Güterrecht gemeinsames Vermögen gebildet wird. Anwendbares Güterrecht Aus ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin: Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten? Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste ... weiter lesen
Neue Grundsätze zur Berechnung durch aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 – VII ZR 172/13). Die Ausgangslage: Wer vom Bauträger kauft, handelt in hohem Maße riskant. Bei Vertragsschluss gibt es das Objekt ja regelmäßig nicht. Im weiteren Verlauf kann viel schief laufen und läuft auch in der Praxis regelmäßig viel schief. Fast ein Klassiker: Das Objekt wird nicht rechtzeitig fertig. In solchen Fällen schuldet der Bauträger grundsätzlich Nutzungsausfallentschädigung wegen ... weiter lesen
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises). Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen