Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Kleinmachnow - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• In der Bemessung der Arbeitsvergütung sind die Parteien frei. Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber die Vergütung, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. • Besteht Tarifbindung oder wendet der Arbeitgeber den Tarifvertrag freiwillig an, muss mindestens die im Tarifvertrag festgesetzte Vergütung bezahlt werden. Soweit kein Tarifvertrag Anwendung findet, kommt unzulässiger Lohnwucher in Betracht, wenn der Tariflohn um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Der Arbeitgeber muss dann die Differenz zum üblichen Lohn nachzahlen. • Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des ... weiter lesen
• Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. • Die gesetzlichen Regelungen stellen Rahmenbedingungen dar, es ist möglich durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag besser gestellt zu werden. • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Umfang der zu leistenden Arbeitszeit. • Die Höhe des Feiertagsentgelts richtet sich nach der Arbeitsvergütung, welche der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte, d.h. der Feiertag ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Im Streit um die sachgrundlose Mehrfachbefristung von Arbeitsverträgen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart dem Bundesarbeitsgericht (BAG) „Wortlautakrobatik“ und einen rechtswidrigen Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers vorgeworfen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut sei nach zwei Jahren eine weitere grundlose Befristung nicht mehr zulässig, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des LAG vom 21. Februar 2014 (Az.: 7 Sa 64/13). Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge dürfen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsvertrag befristen. Wird für eine Befristung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Laut der Zeit hat eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion ergeben, dass Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2016 etwa 1,7 Milliarden Überstunden geleistet haben. Mehr als die Hälfte davon, fast eine Milliarde, soll demnach auf unbezahlte Überstunden entfallen. Wie erklärt sich das und wie ist das arbeitsrechtlich zu beurteilen? Regelungen im Arbeitsvertrag: Zunächst befinden sich in vielen Arbeitsverträgen Regelungen, wonach eine gewisse Zahl von Überstunden bereits durch die „normale“ Vergütung abgegolten sein soll. Eine ... weiter lesen
Erfurt (jur). Ein Sozialplan kann bei einer beabsichtigten Betriebsstilllegung Abfindungen nur für jene Arbeitnehmer vorsehen, denen Arbeitslosigkeit droht. Eine Sonderprämie für den Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage darf dagegen nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit abhängig gemacht werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 8. Dezember 2015, in Erfurt (Az.: 1 AZR 595/14). Danach können auch jene Beschäftigte eine Sonderzahlung für den Klageverzicht beanspruchen, die im Anschluss an ihrem Arbeitsverhältnis bereits einen neuen Job gefunden haben. Geklagt hatte ein Beamter, der seit der Postreform im Konzern der Deutschen Telekom AG arbeitete. Er wurde ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hatte erneut über einen Fall wegen Bagatell-Diebstahl zu entscheiden (Urteil vom 22.09.2016, Az. 2 AZR 848/15). Die Entscheidung weicht im Ergebnis von der berühmten Emmely Entscheidung, welche die Rechtsprechung in den letzten Jahren prägte, ab. Hatte das BAG bei Emmely einen Diebstahl als nicht ausreichend für eine außerordentliche Kündigung erachtet, sieht es in dieser Entscheidung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Was ist geschehen? In einem Unternehmen bestand der Verdacht, dass Mitarbeiter Zigarettenpackungen entwenden. Um dies überprüfen zu können, hatte der Arbeitgeber eine verdeckte ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen
Nach einem Bericht des Spiegels vom 8.8.2011 hat die Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) ihren Mitarbeitern verboten an dem Streik teilzunehmen. Wer trotzdem mitmache, riskiere "arbeitsrechtliche Konsequenzen", bis hin zur "fristlosen Kündigung", so der Spiegel in seinem Bericht. Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik verboten, die Gewerkschaft auf eine weitere Auseinandersetzung verzichtet. Dann ist die Rechtslage klar. Arbeitnehmer die in einem solchen Fall trotz Streikverbot streiken, riskieren ihren Arbeitsplatz. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber zuvor klargestellt hat, dass er einen solchen Streik und die Teilnahme an ihm nicht tatenlos hinnehmen werde. Weitaus ... weiter lesen
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat am 16.02.2021 zum Aktenzeichen 23922/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer vor einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber die Vorwürfe prüfen muss, andernfalls kann eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber begründet sein. Im konkreten Fall hat ein Arzt, der als Arbeitnehmer bei einem Krankenhaus angestellt war, eine Information an die Staatsanwaltschaft gemacht, dass der Tod von 4 Patienten nach seiner Einschätzung die Folge einer verbotenen Sterbehilfe gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft stellte schließlich das Ermittlungsverfahren gegen die Klinik ein, da die Behandlung medizinisch nicht zu ... weiter lesen
Psychische Leiden (z.B. Burnout) sind Presseberichten zufolge die 4.-häufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle in Deutschland. Die Tendenz ist nach einem Artikel der Berliner Zeitung vom 16.8.2011 steigend. Der Bericht informiert aber auch darüber, dass Führungskräfte der unteren und mittleren Ebene (leitende Angestellte) sich selbst unter enormen Druck setzen. Durchschnittlich an 8,3 Tagen gingen sie ins Büro, obwohl sie eigentlich ins Bett gehörten. Die mögliche Folge: Burnout-Syndrom. Der leitende Angestellte ist oft in einer Zwickmühle. Von ihm wird Enormes von den über ihm liegenden Leitungsebenen verlangt. Er wird regelmäßig an seinen Ergebnissen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entscheidet unter dem Aktenzeichen 8 Sa 30/19 über die Berufung eines Betriebsratsmitglieds der Robert Bosch GmbH, dem fristlos gekündigt wurde. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14.01.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit September 1997 bei der Robert Bosch GmbH (Beklagte) als Entwicklungsingenieur am Standort Feuerbach beschäftigt. Seit 2006 war er Mitglied des Betriebsrats und seit 2014 freigestelltes Betriebsratsmitglied. Die Beklagte kündigte den Kläger am 13. Februar 2018 fristlos. Der Betriebsrat hatte der Kündigung zuvor seine Zustimmung erteilt. Hiergegen wehrt sich der Kläger mit der ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen