Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Westerstede - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass in dem Betriebsteil eine eigene Leitung besteht, die die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Sinfonieorchester erfüllt sein, das von einem Arbeitgeber neben anderen Orchestern und Chören betrieben wird. Das folgt aus einer Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt zwei Chöre ... weiter lesen
Unterschiedliche Vergütung für gleiche Arbeit durch tarifliche Neuregelung Der Kläger ist seit 1990 bei der beklagten Fluggesellschaft beschäftigt, zunächst als Co-Pilot und seit Dezember 1995 als Flugkapitän. Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweiligen zwischen der DAG und der Beklagten abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung. Im November 1997 fusionierte die Beklagte mit ihrer bislang selbständigen Schwestergesellschaft. Bei der Beklagten ebenso wie bei der Schwestergesellschaft bestanden bis zur Fusion nebeneinander zwei unterschiedliche Vergütungstarifverträge für das Bordpersonal (VTV). Der für den Kläger anwendbare VTV sah vor, daß bei der Beförderung vom Co-Piloten zum Kapitän das bisher als Co-Pilot erreichte Gehalt um ... weiter lesen
Für die Rechtsberatung ist bekanntlich immer ausschlaggebend, was die Gerichte sagen. Wenn möglich sucht man nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines sonstigen Obergerichtes. Manchmal gibt es aber auch Entscheidungen einfacher Arbeitsgerichte, die man im Hinterkopf behalten sollte. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.03.2010, AZ 2 Ca 319/10 gehört hierzu. Denn dieses vertritt gut und ausführlich begründet eine von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts abweichende Rechtsauffassung, die - wenn sie sich durchsetzen würde - einer Revolution gleichkäme. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen nahm nämlich an, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers in ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 19.03.2021 zum Aktenzeichen 1 Ca 31/17 in einem von Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein männlicher Bewerber für die Stelle als Gleichstellungsbeauftragte/n eine Entschädigung von zwei Bruttomonatsgehältern erhält, wenn er wegen dem Geschlecht nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Der beklagte Landkreis mit 162.000 Einwohnern suchte im Jahr 2016 eine Gleichstellungsbeauftragte für die Aufgaben: Entwickeln von Konzepten und Strategien, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Urlaubsgeld bei verminderter Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubes im öffentlichen Dienst Der Kläger ist bei dem beklagten Land als Verwaltungsangestellter auf der Grundlage der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge beschäftigt. Die vereinbarte Arbeitszeit entspricht der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit. Von Mai bis Oktober 1998 befand sich der Kläger im Erziehungsurlaub - jetzt Elternzeit. Während dieser Zeit arbeitete er weiterhin zehn Stunden pro Woche an seinem alten Arbeitsplatz. Das beklagte Land zahlte ihm für 1998 entsprechend dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit ein anteiliges tarifliches Urlaubsgeld. Mit seiner Klage verlangt der Kläger die Aufstockung des Urlaubsgeldes ... weiter lesen
Erfurt (jur). Legen Familiengerichte bei Scheidungen in einem Versorgungsausgleich die Aufteilung einer Betriebsrente eines Ehegatten fest, kann die Kürzung der Rente später nicht vor Arbeitsgerichten abgeändert werden. Denn es ist allein Aufgabe der Familiengerichte, die rechtlichen Vorgaben des Versorgungsausgleichs zu klären, urteilte am Dienstag, 10. November 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 813/14). Arbeitnehmer müssen daher schon beim Familiengericht darauf achten, dass es bei der Teilung einer Betriebsrente fair zugeht. Geklagt hatte ein Betriebsrentner aus Mainz. Der Mann hatte sich von seiner Frau scheiden lassen, so dass das Amtsgericht Mainz 2011 einen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist den allermeisten Arbeitgebern auch klar. Wenn der Arbeitnehmer in der Folge Kündigungsschutzklage erhebt, muss der Arbeitgeber vor Gericht nicht nur das Vorliegen von hinreichenden Kündigungsgründen beweisen, sondern auch, dass er dem Arbeitnehmer überhaupt eine formwirksame Kündigung hat zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber auf eine nachweisbare Zustellung achten. Zustellung per Einschreiben: Man liest immer wieder von einer Zustellung der Kündigung per Einschreiben. Wirklich sicher ist diese Variante aber nicht. Beweisen ... weiter lesen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann. Steht keine Ersatzkraft in Teilzeit zur Verfügung, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht darauf verwiesen werden, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen. Für die Beurteilung des Teilzeitanspruchs ist unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit anstrebt. Geklagt hatte ein Facharbeiter der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Tätigkeiten des Arbeitnehmers in Konkurrenz zum Arbeitgeber sind immer sehr riskant für das Arbeitsverhältnis. Immer wieder bestätigt die Rechtsprechung, dass darauf gestützte Kündigungen von Arbeitgebern wirksam sind. Zuletzt hat sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit einem Fall der Konkurrenztätigkeit beschäftigt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2017 - 3 Sa 202/16 ). Arbeitnehmer mit 50%iger Beteiligung an Konkurrenzunternehmen: Der Arbeitnehmer war im konkreten Fall bei einem Dienstleistungsunternehmen insbesondere im Bereich der Telekommunikation beschäftigt. ... weiter lesen