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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.12.2017 - I R 98/15 Schiedsrichter machen den Profisport erst möglich, weshalb ihnen für ihre Unabhängigkeit durch Sportverbände teilweise hohe Einkünfte gewährt werden. Da selbst Profischiedsrichter meist eine andere Haupttätigkeit ausüben, stellt sich häufig die Frage, wie ihr Einkünfte im Rahmen der Schiedsrichtertätigkeit zu versteuern sind. Konkret stellt sich dieses Problem anhand der Gewerbesteuer. Nach § 2 Absatz I Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Ein Gewerbebetrieb wird wiederrum durch den Satz 2 definiert, nach dem darunter ein ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.09.2013 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, dass ein Gewerbesteuermessbescheid auch im Hinblick auf die persönliche Steuerpflicht Bindungswirkung für den Gewerbesteuerbescheid entfaltet (AZ.: 5 K 766/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier verlangt die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Feststellung der Nichtigkeit eines Gewerbesteuerbescheids. Das Verwaltungsgericht wies die Feststellungsklage ab. Die GbR erwarb ein bebautes Grundstück und einige Monate später schied eine der drei Gesellschafterinnen aus und ihren Anteil ... weiter lesen
(jur). Die „Kontaktaufnahme zu Gott“ führt objektiv nicht zu einer Umsatzsteigerung eines Unternehmens. Sucht die Firma für die Kontaktaufnahme extra einen „spirituellen Dienstleister“ auf, können die Kosten nicht als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 17. Februar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 K 759/13 G,F). Geklagt hatte ein Uhren- und Schmuckgeschäft, welches zwischen 2005 und 2010 einen spirituellen Dienstleister bezahlte. Der wollte sich mental „mit dem Sachverhalt auseinandersetzen“ und so den Kontakt zu Gott herstellen. Mit dem quasi direkten Draht nach oben erhoffte sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden nicht selten die Finanzämter übergangen, indem zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Da in vielen Fällen der Sterbefall eingetreten ist, befinden sich mittlerweile die Erben der Steuersünder im Besitz des Geldes. Im Zuge der Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung könnte auch Erben von Steuersündern eine Strafverfolgung drohen. Nicht nur, dass Geldanlegern Ärger droht, vielmehr könnte den Erben die Pflicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) soll der BGH das Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Dort sei der Angeklagte trotz des Vorliegens von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Begründet hat der BGH sein ... weiter lesen
München (jur). Ein leichtfertiger Fehler eines Steuerberaters führt nicht zu einer längeren Korrekturfrist für das Finanzamt. Nach vier Jahren kann der Steuerpflichtige auf den Bescheid vertrauen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 27/10). Laut Gesetz kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid in der Regel vier Jahre lang korrigieren. Diese sogenannte Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf „zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist“. Im Streitfall war ein Arzt an einem Labor beteiligt, das aber Verluste ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es im April diesen Jahres bereits bestätigt: Die Grundsteuer ist mit ihren derzeitigen Berechnungsgrundlagen verfassungswidrig. Bis Ende 2019 ist nun Zeit, die Steuer zu reformieren. Wie diese Reform aussehen soll, wird derzeit heftig diskutiert. Veraltete Einheitswerte führen zur ungleichen Besteuerung Die Grundsteuer spült jährlich 14 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen. Mit kaum einer anderen Steuer wird ein vergleichbar hohes Steuervolumen erzielt. Dennoch steht ihre Berechnungsgrundlage seit langem in der Kritik. Die veralteten Einheitswerte, auf die sich die Steuer bisher bezieht, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht für ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für Millionen von Grundstücken in Deutschland für verfassungswidrig und mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht für vereinbar erklärt. Die von den Kommunen erhobene Grundsteuer basiere auf zu alten Daten über den Wert der Grundstücke, so dass eine dem Gleichheitssatz entsprechende Besteuerung nicht mehr gewährleistet ist, urteilte am Dienstag, 10. April 2018, das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvL 11/14 und weitere). Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber daher eine Neuregelung schaffen, die spätestens ab 2025 angewandt werden muss, entschieden die Karlsruher Richter. Für die ... weiter lesen
Münster (jur). Wer ein Familienheim steuerfrei erben will, muss eventuelle Umbauarbeiten zeitnah in Angriff nehmen und dann einziehen. Lässt sich der Erbe ohne wichtigen Grund mehr als ein halbes Jahr Zeit, kann dagegen nicht mehr von einer steuerbegünstigten „unverzüglichen“ Nutzung ausgegangen werden, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. September 2016 entschied (Az.: 3 K 3793/15 Erb). Im Streitfall hatte der verstorbene Vater zwei Söhne. Einer lebt in einer Einrichtung für behinderte Menschen, daher sollte der Andere das frühere Familienheim erhalten, in dem der Vater bis zuletzt gewohnt hatte. Der ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16) Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen
Weltweiter Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerbetrug kommt! Es geht voran im Steuerrecht! Seit der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik wächst und die Dimensionen der Steuerhinterziehung auch in Deutschland ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen, läuft nun eine weltweite Kooperation zur Verhinderung von Steuerbetrug an. Das Ende der Steueroasen Insgesamt fünfzig Staaten, darunter Deutschland, haben sich im gemeinsamen Kampf gegen Steuerhinterziehung auf einen Informationsaustausch der Bankdaten nach gemeinsamen Regeln geeinigt. Mit im Boot sitzen auch einstige Steueroasen und Inselstaaten, deren unzählige Briefkastenfirmen für viele Jahre als Geheimtipp ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.07.2013 entschied das Finanzgericht (FG) München, dass der Anspruch auf die Auszahlung einer Versicherungssumme aus einer betrieblichen Direktversicherung als künftige Forderung gepfändet werden kann (AZ.: 8 K 3028/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Nach Auffassung des FG unterliegt dieser Auszahlungsanspruch, der im Versicherungsfall entsteht, keiner Verfügungsbeschränkung. Das FG beruft sich hier auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 (AZ.: VII ZB 87/09). Hier klagte ein Steuerpflichtiger mit Lebensversicherung. Das beklagte ... weiter lesen